Hallo, ich habe eine Frage, ich hab zum 15.09.2002 meinen Job gekündigt den ich mit 18.02.2002 angenommen habe, dieser war bis zum 30.07.2002 befristet und wurde am 17.07.2002 in einen unbefristeteen Arbeitsvertrag übernommen.
Ich hab am 15.08.2002 meine Kündigung zum 15.09.2002 eingereicht, daher nun die Frage:
Gem. Mantelvertrags meiner Firma habe ich Anspruch auf 64% Weihnachtsgeld und 67 % Urlaubsgeld, ich habe bereits 18 Tage Urlaub in Anspruch genommen und daher die Frage steht mir eine Anteile Aufrechnung meines Urlaubsgeldes und Weihnachtsgeldes zu wenn ich zum 15.09.2002 aus dem Arbeitsverhältnis austrete?
Hab schon öfter gelesen dass wenn man nach dem 31.08.2002 kündigt dass man ab diesem Zeitpunkt auf alles Anspruch hat für den Zeitraum der Tätigkeiten, ist das richtig?
Wenn das stimmen würde müsste man mir also für die Zeit vom 18.02.2002 bis zum 15.09.2002 meinen Anteil der mir bis zum letzten Tag zusteht also bzgl. Urlaubs und Weihnachtsgeld auszahlen sehe ich das richtig?
Ich wäre für ein paar sehr ausschlagkräftige Antworten sehr dankbar, da ich ja nicht mehr viel Zeit habe bis zum 15.09.2002 da ich schon einige Probleme jetzt habe in der Firma was meine Aufgaben betreffen.
Danke im Voraus
Erich
Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldanspruch bei Kündigung durch den AN
1. September 2002
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Frage vom 1. September 2002 | 19:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeldanspruch bei Kündigung durch den AN
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