Urlaubsgeld in der Probezeit?

22. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMehl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsgeld in der Probezeit?

--------------------------------------------------------------------------------

Hallo, ich hätte auch eine Frage zum Urlaubsgeld.

Ein Angestellter ist seit dem 15.02.2009 in einem Angestelltenverhältnis.

In seinem Arbeitsvertrag steht folgendes zur Urlaubsgeldregelung:

"Weiterhin wird dem Mitarbeiter mit dem Junigehalt ein freiwilliges Urlaubsgeld in der Höhe von derzeit EUR XXXX,00 vergütet.

Der Mitarbeiter erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Der Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen und dient der Erholung."

Der Angestellte hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 6 monatiger Probezeit die im Sep. diesen Jahres endet. Nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten konnte er auch in der Probezeit 2 Wochen Sommerulaub und einige Tage Urlaub nehmen.

Gezahlt wurde dem Arbeitnehmer allerdings nun nur ca. 1/3 des Urlaubsgeldes Zeitraum lt. Buchhaltung vom 15.02.2009 - 30.06.2009, am 30.06 wurde das Urlaubsgeld bezahlt.

Meiner Meinung nach müsste aber das Urlaubsgeld für den Zeitraum vom 15.02.2009 - 31.12.2009 gezahlt werden.

Nach nochmaliger Rücksprach mit seiner Buchhaltung, konnt der Arbeitnehmer froh sein, überhaupt was erhalten zu haben, da in der Probezeit kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht und dies gesetzlich geregelt ist.

Bei seinen anderen Kollegen (insgesamt 6 Mitarbeiter) wurde in der Vergangenheit auch das Jahresende als Berechnungsgrundlage für das Urlaubsgeld genommen. (sogar bei Eintritt zum 01.05.2008 mit 6 monatiger Probezeit).

Kann mir bitte jemand etwas sagen zu diesem Sachverhalt ? Gibt es eine gesetzliche Regelung die besagt das in der Probezeit kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht ?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Michael

-- Editiert am 22.07.2009 15:25

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'urlaubsgeld' - also das taschengeld für den urlaub - ist überhaupt nicht gesetzlich geregelt, soweit ich es weiß. und wenn du deinen vertrag liest, so steht dort auch, dass es eine freiwillige leistung des AG ist. d.h. es gibt keinen rechtsanspruch darauf, auch nicht durch langjährige praxis.
eine andere frage ist, dass das u-geld - wenn schon, denn schon - für alle nach gleichen maßstäben gezahlt wird (und nicht mal so, mal so, oder selektiv). nach dem, was du schreibst, scheint es also, dass der AG hier schon alle gleich behandelt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen