Urlaubsentgeld - mit wieviel Stunden berechnen?

27. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)
Urlaubsentgeld - mit wieviel Stunden berechnen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Mein Mann Arbeite. Im Arbeitsvertrag sind 180 Std im Monat vereinbart bei 7,80€ die Std. Es kann aber sein das er einen Monat nur 120 Std hat und in einem anderen Monat 200 h. Es ist im Arbeitsvertrag nicht zu Urlaub gereglt noch kommt ein Tarifvertrag zur Geltung. Jetzt die Frage wie sieht das mit dem Gehalt im Urlaub aus. Er bekommt ja nur die Std bezahlt die er Arbeitet. Wenn er jetzt Urlaub hat mit vieviel Std muss das dann berechnet werden. Er hat keine Feste Arbeit Zeit mal mach er 3 Std am Tag mal 20 Std. Das ist je nachdem wie seine Schicht ist. Falls es Wichtig ist er ist im Wachdienst als Ordner angestellt.

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

den vertrag müsste man sich genauer anschauen - nach de informationen oben hat dein mann einen vollzeitvertrag. d.h. der AG erstellt einsatzpläne, die über eine gewisse zeit gerechnet im schnitt die vereinbarte stundenzahl ergeben müssten.

aber zum urlaub: das ist klar geregelt, im urlaub bekommt dein mann den durchschnitt der letzen 13 wochen als urlaubsentgelt.

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Er bekommt ja nur die Std bezahlt die er Arbeitet.


Wie kann es bei vereinbarten 180h Stunden, zu so grossen Schwankungen bei der tatsächlichen Arbeitszeit kommen? Es werden dann in einem Monat 120h bezahlt und im nächsten 200h?
Das scheint mir nicht rechtmässig zu sein.

Wieviel AN beschäftigt der Betrieb? Was steht wörtlich im Vertrag zur Arbeitszeit/ Arbeitsdauer?

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


"im Wachdienst als Ordner"
welches Bundesland ?
es gibt vielfältige tarifverträge, meistens sogar allgemeinverbindlich

die treffen aussagen zum thema "urlaubsberechnung"

normalerweise wird ein durchschnitt der letzten gesamtbruttoverdienste genommen, um auf einen bestimmten betrag pro urlaubstag zu kommen
laut gesetz der durchschnitt der letzten dreizehn wochen
es können aber tariflich auch andere berechnungsmethoden vorgegeben sein (z.b. gesamtbrutto der letzten drei monate geteilt durch 78, wie im allgemeinverbindlichen MTV für nordrheinwestfalen)

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#4
 Von 
Maccarter
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 8x hilfreich)

Bundeland ist NRW. Nach der Aussage von Verdi trifft auf ihn nicht der Tarifvertrag zu da er nur Orner ist, daher bekommt er auch keine Nachtschichtzulage und auch keinen Feiertagszuschlag.



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#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


na, NRW, habe ich doch gut geraten :smoke:

der allgemeinverbindliche MTV gilt für :

"das Land Nord-Rhein-Westfalen, für alle Betriebe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes, sowie für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben,für alle Bewachungsobjekte, die in NRW liegen"

dieser MTV schreibt auch nacht-und feiertagszuschläge vor

ich weiß nicht, wie verdi darauf kommt, daß dieser MTV für "Ordner" nicht gelten soll :zoff:

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(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#6
 Von 
SucheRat123123
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Maccarter):
Bundeland ist NRW. Nach der Aussage von Verdi trifft auf ihn nicht der Tarifvertrag zu da er nur Orner ist, daher bekommt er auch keine Nachtschichtzulage und auch keinen Feiertagszuschlag.



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Warum das denn nicht und was erzählt Ver.di da angebelich für einen Unsinn.
Natürlich hat er einen Anspruch auf Nachstschichtzulage.
Sollte das nicht nach dem Gesetz jeder bekommen?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und wieder 'mal ein Troll unterwegs: Die Anfrage stammt von 2011!

:bang:

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