Urlaubsentgeld Zeitarbeit

25. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ritschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsentgeld Zeitarbeit

Hallo
Ich arbeite seit nunmehr 4 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma und war auch bis jetzt ziehmlich zufrieden.
Seit dem 1.1.2004 existiert ein neuer Tarifvertrag für Zeitarbeit der nicht so ganz durchsichtig für mich ist.
Ich arbeite täglich 8,25 Stunden im Vollkontischichtsystem.Aber im Krankheits-oder Urlaubsfall bekomme ich von meinem Arbeitgeber nur 7 Stunden gutgeschrieben.Das sind bei 26 Tagen Urlaubsanspruch gleich mal 32,5 Stunden die mir verloren gehen und die ich nachzuarbeiten habe.

Es wäre sehr nett,wenn mir da jemand eine Auskunft erteilen könnte.

Mfg Andreas

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Alles Verbrecher !

Mein Freund ist auch bei ner ZA, bei denen ist das neuerdings genauso.
Tarifvertrag ist wohl Tarifvertrag...

P.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ritschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Im Tarifvertrag gibt es aber keine Regelung die besagt,dass urlaub nur mit 7 Stunden vergütet wird.Dort berufen die sich auf das Bundesurlaubsgesetz.Dort kann ich aber auch nichts finden,ausser das der Urlaub so vergütet wird,wie Arbeitslohn in den letzten dreizehn Wochen bezogen wurde.Also muss ich davon ausgehen,dass mir die 8,25h zustehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo!
Was steht in deinem Vetrag denn bezüglich der zu leistenden Wochenstunden?
41,25 Stunden??
Oder evtl. "nur" 35 Stunden (5*7) ??

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Ich würde zwar mit dem Ausdruck Verbrecher was hier ein "Pumalein" zum Ausdruck bringt etwas vorsichtiger sein, aber trotsdem schein hier irgend etwas nich richtig zu sein.
Da kann es doch keinen Tarifvertrag geben, dass einer für jeden Urlaustag noch gewisse Zeit nacharbeiten müßte.
Mir ist zumindestens bekannt, dass im Urlaub immer auch der Durchschnittslon bezahlt werden muß und damit auch je Tag der Lohn für Deine tägliche Arbeitszeit von 8,25 Stunden.

Nur weis ich vor Schreck auch nicht gleich wo Du Dich da erkundigen und auch dagegen vorgehen willst zumal Du anscheinend ja auch nicht Deinen Arbeitsplatz verlieren möchtest.
MfG


1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Naja "alles Verbrecher" sagt man eben so !

Was ich meinte ist eben schlichtweg, daß die ganzen Zeitarbeitsfirmen meiner meinung nach Ihre Mitarbeiter ausbeuten, das geht los beim stundenlohn und endet eben bei der Urlaubsregelung, von diversen Falschabrechnungen mal ganz abgesehen, ich könnte da BÜCHER mit füllen.

Andererseits ist es natürlich besser als arbeitslos zu sein und auf alle Fälle eine gute Möglichkeit, wieder in eine feste Anstellung vermittelt zu werden.

Trotzundalledem muß beid er Urlausbabgeltung vonder im Arbeitsvertrag ausgewiesenen Wochenarbeitszeit ausgegangen werden, nicht aber der tatsächlich geleisteten, das ist bei allen Firmen so.

Bei uns z.B. (Handwerksbetrieb) arbeiten die Jungs im Durchschnitt am Tag um die 8,5 Stunden im Falle von Urlaub oder Krankheit werden aber nur 8 angerechnet.

P.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im Urlaub werden Überstunden nicht angerechnet, sondern nur die vertragliche Soll-Stundenzahl. Wenn Ritschi also einen 35-Stunden-Vertrag hat und der Rest Überstunden sind, dann ist die Rechnung völlig korrekt.

Sollte aber bereits vertraglich vereinbart sein, dass er 8,25h pro Tag arbeitet, dann muss diese Zeit auch im Urlaub anerkannt werden.

Für die Jungs im Handwerksbetrieb von Pumalein gilt das Gleiche. Die haben wahrscheinlich alle einen 40h-Vertrag.

Die gesetzliche Regelung, dass die Durchschnittsstundenzahl der letzten 3 Monate einschießlich Überstunden bezahlt werden muss, ist zwischenzeitlich abgeschafft worden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ hh
Genau darauf wollte ich mit meiner Frage hinaus :)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
achert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

BZA - Tarif
§ 2 Dauer der Arbeitszeit / Vollzeitarbeit
Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 151,67 Stunden; dies entspricht
einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden. Diese muss im
Durchschnitt von 12 Kalendermonaten nach Maßgabe des § 4 erreicht werden.
In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternehmen mit längerer
Arbeitszeitdauer überlassen wird, können die Arbeitsvertragsparteien eine entsprechend
längere Arbeitszeit (max. 40 Stunden / Woche) vereinbaren. Die Vergütung wird in diesem
Fall entsprechend angepasst.
Die individuelle regelmäßige jährliche Arbeitszeit ergibt sich aus der monatlichen
Arbeitszeit gem. Satz 1 multipliziert mit 12.
--Wir müssen endlich anfangen uns mit rechtlichen Mitteln zu wehren, wir sollten nicht den Weg scheuen gerichtlich gegen die ZA vorzugehen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ritschi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe laut Vertrag eine 35- Stundenwoche.Im Vollkontischichtsystem wird 7 Tage gearbeitet und man hat dann drei bzw. vier Tage frei.Um auf meine 151,67 Stunden zu kommen muß ich täglich 8,25 Stunden arbeiten.Das ist auch die Regelarbeitszeit in der Firma,die rund um die Uhr produziert.Wenn ich also Urlaub mache und mir täglich die 1,25 Stunden fehlen,komme ich nicht auf meine Pflichtstunden und gerate durch den Urlaub ins minus.Das Minus müsste ich dann durch Überstunden wieder ausgleichen.Und das kann ja wohl nicht ganz richtig sein.

Andreas

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Doch!
Immerhin arbeitest du im Monat auch nur 18/19 Tage (151,67:8,25), während ein "normaler" Arbeitnehmer im Regelfall 22/23 Tage arbeiten muss.
Das hiesse, würde man dir deinen Urlaub auch mit 8,25 Stunden anrechnen, hättest du ein Plus von 1,25 Stunden pro Urlaubstag.

1x Hilfreiche Antwort

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