Urlaubsentgeld Minijob

10. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458167-99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaubsentgeld Minijob

Hallöchen,

ich hätte da eine frage bezüglich der Urlaubsvergütung bei einem Minijob.

Ich habe laut Arbeitsvertrag einen Minijob mit dem Mindestlohn von 8,84€ / Stunde.
Als ich meinen Lohnzettel für den Juni bekam, wurde ich stutzig dass der Urlaub mit nur 6,63 € vergütet wurde.
Ist das rechtens?

Desweiteren habe ich den Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer 6 Tage-Woche.

Ich arbeite 2x die Woche je 2,5 Stunden (5Std/Woche).

Ich hatte vom 19.6 - 8.7 Urlaub. Dafür musste ich 18 Tage Urlaub nehmen.

Auf dem Lohnzettel wurden mir dann für den 19.6-30.6 11 Tage Urlaub abgezogen allerdings nur 11 Stunden à 6,63€ berechnet.
Ist da was grundlegend schief gelaufen?

Ich dachte das man auch im Urlaub pro Tag die 2,5 Std bezahlt bekommt.
So kenne ich das zumindest von der vorherigen Agentur.

Ich füge noch hinzu das ich bei dieser Agentur erst seit Juni angestellt bin. Gibt es da vielleicht einen Zusammenhang?

Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.

Vielen Dank.


-- Editier von fb458167-99 am 10.07.2017 22:07

-- Editier von fb458167-99 am 10.07.2017 22:08

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Ich arbeite 2x die Woche je 2,5 Stunden (5Std/Woche).

Und nur für diese Tage musst du auch Urlaub nehmen und bist so zu stellen, als ob du gearbeitet hättest. Ein geringerer Stundenlohn für U-Tage passt nicht. In der Zeit hättest du 3*5 h zu arbeiten gehabt - 11 h passen also auch nicht. Unverständlich sind deine Angaben, dass du 18 Tage beantragen musstest, auf dem Lohnzettel dann aber 11 Tage verrechnet werden und dann auch noch 11 h bezahlt - da ist vielleicht etwas durcheinander geraten.

Da du ganze drei Wochen Urlaub am Stück hattest, ist dir hinsichtlich der U-Tage kein Schaden entstanden (beim Entgelt schon!), gleichwohl ist es unsinnig zu verlangen, dass du U nimmst für Tage, an denen du gar nicht arbeitspflichtig bist. Dein U-Anspruch nach BUrlG würde runtergerechnet auf 2 Tage/Woche, also 24/3=8 Tage, von denen du dann 6 genommen hast, macht auch 3 Wochen Urlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb458167-99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. ;-)

Ich musste 18 Tage beantragen, weil der Urlaub ja noch in den Juli ging.
(2 Wochen im Juni und eine Woche im Juli )

VG

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#3
 Von 
fb458167-99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine kleine Frage noch dazu.

Wie verhält es sich mit der Vergütung bei Krankheit. Ich konnte 2 Tage aufgrund einer Nasennebenhöhlenentzündung nicht arbeiten. Die AU-Bescheinigung wurde am Tag der Feststellung direkt an den AG gesendet. Dafür habe ich auch keinerlei Vergütung bekommen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

1. Vergütung bei Krankheit steht dir zu nach demselben Prinzip: als ob du gearbeitet hättest. Lies das Entgeltfortzahlungsgesetz.
2. Urlaub - wie ich ausgeführt habe: bei einer kompletten Woche macht es keinen Unterschied, ob du 6 von 24 Tagen pro Woche beantragen sollst oder 2 von 8 - es läuft immer auf 4 Wochen Jahresurlaubsanspruch hinaus. Wenn du z.B. Mo+Die zu arbeiten hast, ist es blanker Unsinn, für Mi, Do, Fr oder Sa Urlaub zu beantragen - da machst du ja ohnehin, was du magst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb458167-99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe soeben mit der Lohnabrechnungsstelle telefoniert. Die meinten das wäre alles rechtens, da ich ja nicht mal einen vollen Monat dort gearbeitet hätte. Deswegen gab es auch keine Vergütung bei der Krankheit.

Zum Thema Urlaubsentgeld wurde mir berichtet das dies rechtens wäre, da im Normalfall ein "irgendein" Durchschnittswert (wortwörtliche Aussage der Mitarbeiterin) der letzten 3 Monate genommen würde.
Man könne das ja nicht mit anderen (Tarif)Verträgen vergleichen. Und das wäre gesetzlich so geregelt.
Auch die 18 Tage Urlaub bei 3 Wochen seien korrekt. Ich habe ihr noch mal klar gemacht das ich theoretisch und praktisch eine 2 Tage Woche habe. Aber das wurde abgestritten.

Was kann ich nun machen?
Dies so akzeptieren? Kann ich dagegen vorgehen?

Auch in meinem Vertrag stand zum Thema Urlaubsvergütung nix weiter.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Brauchst du für einen Minijob denn wirklich eine Agentur? Du kannst deine Leistung doch auch ohne anbieten.

Urlaub /// Und das wäre gesetzlich so geregelt.
Das bezweifle ich. Frag doch mal wo und wie.

-- Editiert von blaubär+ am 11.07.2017 16:17

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#7
 Von 
fb458167-99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo blaubär+ , ja brauche ich leider.
Ich verräume für einen großen Süßwarenhersteller Ware in einer Warenhauskette. Dieser Süßwarenhersteller hat die Agentur beauftragt.

Wo das steht konnte mir die nette Dame nicht sagen, eben nur das es eben gesetzlich so geregelt wäre. :bang:

In der vorherigen Agentur war das alles kein Problem. Urlaub wurde in der Woche mit nur 2 Tagen berechnet und das Urlaubsentgeld war auch gleich wie mein Stundenlohn.

-- Editiert von fb458167-99 am 11.07.2017 18:33

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