Hallo,
meine Tochter macht zur Zeit eine Ausbildung
im Gastgewerbe. Arbeitstage sind daher für sie Montag bis Sonntag.
Nun möchte sie 1 Woche Urlaub machen. Jedoch ist uns nicht so ganz klar, wie viele Urlaubstage sie dafür beantragen muss. Sind dies 5 oder 7 Tage?
Was ist weiterhin, wenn sie ein Wochenende frei haben möchte? Wie läuft dies dann?
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Urlaubsantrag bei Arbeitstagen von Montag bis Sonntag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht im Ausbildungsvertrag (wörtlich) zum Urlaubsanspruch?
Hallo 100kleinesachen,
der Wortlaut im Ausbildungsvertrag ist folgender:
Der Ausbildende gewährt dem Auszubildenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen. Es besteht ein Urlaubsanspruch im Jahr 2011 von 11 Werktagen. (Hier gibt es noch die Auswahl Arbeitstage, welche leer gelassen wurde.)
Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der Berufsschulferien erteilt und genommen werden. Während des Urlaubs darf die Auszubildende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
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quote:
Nun möchte sie 1 Woche Urlaub machen. Jedoch ist uns nicht so ganz klar, wie viele Urlaubstage sie dafür beantragen muss. Sind dies 5 oder 7 Tage?
Am sichersten ist, wenn sie den Urlaub so beantragt, dass ganz klar der 1. und letzte Tag des gewünschten Urlaubs datumsmäßig genannt werden!
Wieviele Urlaubstage dafür berechnet werden ist abhängig davon, ob eine 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche gilt. Das müsste im Ausbildungsvertrag stehen.
quote:
...wenn sie ein Wochenende frei haben möchte? Wie läuft dies dann?
Warum stellt die Tochter diese Frage nicht dem Chef/Ausbilder?
Wahrscheinlich gibt es Dienstpläne, die im Voraus festlegen, wann gearbeitet werden muss. Die sind grundsätzlich einzuhalten, aber in den Betrieben gibt es eigentlich immer Regelungen, wie man mal Frei-Wünsche angeben kann, oder Dienste tauschen darf mit Kollegen.
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Wann hat denn die Tochter das Ausbildungsverhältnis genau begonnen?
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"Geltende Bestimmungen" lässt schon wieder Fragen offen. Was könnte damit gemeint sein? Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes? Wird ein Tarifvertrag für das Ausbildungsverhältnis angewendet? In einigen Regionen sind im Gastgewerbe auch Tarifverträge allgemeinverbindlich.
Werktage sind Mo-Sa. Der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch beträgt 4 Wochen oder 24 Werktage.
Von daher gehe ich bei der Formulierung davon aus, dass für eine Woche 6 Werktage eingesetzt werden müssen.
Die Frage wird vermutlich noch sein, ob der AG dann für den anschliessenden Sonntag bereits wieder zum Dienst einteilen kann. M.E. nicht, da Urlaub möglichst immer zusammenhängend zu gewähren ist.
Das BUrlG ist aus meiner Sicht leider sehr missverständlich geschrieben, so dass selbst bei so einem vermeintlich leichten, aber wichtigem Gesetz, zu viele Unklarheiten bleiben. Ganz grosses Kino ist der § 13 BurlG.
Wann begann das Ausbildungsverhältnis?
Laut Arbeitsvertrag hat sie eine 40-Stunden-Woche mit 8 Std. pro Tag ... also eine 5-Tage-Woche.
Die Frage mit dem Urlaub diskutiert sie gerade mit ihrem Chef und so richtig kommen sie auf keinen gemeinsamen Nenner. Aus dem Grund auch meine Frage hier im Forum.
Die Ausbildung hat am 15.08.2011 begonnen. Sie hat also gerade ihr 1. Ausbildungjahr angefangen.
Ich nehme an, dass als "geltenden Bestimmungen" gemeint ist, dass der Urlaub zusammenhängend und nur in den Berufsschulferien genommen werden darf. Was ist da eigentlich mit Berufsschulferien gemeint :-/? Die Zeit, die sie nicht in der Berufsschule ist oder die Schulferien?
Ein Tarifvertrag wird nicht angewendet.
Wenn ich das alles richtig verstehe, muss sie also für 1 Woche (Mo-So) Urlaub 5 Tage beantragen. Bei einem freien Wochenende müsste sie die Differenz zwischen den gearbeiteten Tagen in der Woche und den zu arbeitenten Tagen beantragen ... also, wenn sie Mo-Fr 3 Tage eingesetzt ist, dann 2 Tage oder wenn sie 5 Tage eingesetzt war, dann keinen. ... wobei das Verständnisproblem zwischen Werktag und Sonntag noch offen ist :-/
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"LG und vielen Dank für eure Antworten
Crony"
-- Editiert Crony am 28.10.2011 20:54
Berufsschulferien sind Schulferien.
Zum Sonntag:
Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
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Und welcher Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr, also z.b. 2012 besteht, steht nicht im Vertrag?
quote:<hr size=1 noshade>Die Ausbildung hat am 15.08.2011 begonnen. <hr size=1 noshade>
Dann wäre der gesetzliche Teilurlaubsanspruch für 4 volle Beschäftigungsmonate (§ 5 Abs. 1 BUrlG ) bis Ende 2011 gegeben.
24/12 = 2 mal 4 = 8 Werktage Mindestanspruch. Da klingen 11 Tage schon besser. Ich tendiere weiterhin zu 6 Tagen Einsatz für eine Woche Urlaub, auch wenn eine 5-Tage-Woche besteht.
quote:
Berufsschulferien sind Schulferien.
:-O ... die Frage hätte ich zu Beginn und nicht zum Ende der Ferien stellen sollen :o(
quote:
Und welcher Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr, also z.b. 2012 besteht, steht nicht im Vertrag?
Doch :o) ... 2012 hat sie 25 Werktage Urlaub
quote:
Ich tendiere weiterhin zu 6 Tagen Einsatz für eine Woche Urlaub, auch wenn eine 5-Tage-Woche besteht.
Der Chef hätte gern 7 Tage auf dem Antrag stehen und meine Tochter 5 :-/.
Der Sonntag ist nun nur noch die offene Frage. Wäre es hier besser gewesen wenn im Vertrag statt 11 Werktage die 11 bei Arbeitstage gestanden hätte?
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"LG und vielen Dank für eure Antworten
Crony"
quote:
...dass der Urlaub zusammenhängend und nur in den Berufsschulferien genommen werden darf. Was ist da eigentlich mit Berufsschulferien gemeint :-/?
Damit ist gemeint, dass Ihr individueller Urlaub so geplant werden muss, dass sie dadurch nicht der Berufsschule fern bleiben darf. Z.B. ist eine Urlaubsnahme von 1 Woche also nicht statthaft, wenn am Mittwoch Berufsschule ist! Der betrieblich genehmigte Urlaub entbindet sie nicht vom Berufsschulbesuch - sie würde unentschuldigt fehlen. Ein gewissenhafter Ausbilder würde den Urlaub auch nicht genehmigen.
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Nochmal zum Sonntag das Gesetz:
Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Der Sonntag ist kein Werktag und deshalb muß für diesen Tag grundsätzlich kein Urlaubstag genommen werden.
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quote:
...die Frage hätte ich zu Beginn und nicht zum Ende der Ferien stellen sollen
das hätte aber die Antwort nicht beeinflusst.
quote:
... 2012 hat sie 25 Werktage Urlaub
24 Werktage entsprich dem gesetzlichen Urlaub bei einer 6-Tage-Woche. Hier gibt es noch einen Urlaubstag dazu.
Es sind dann für 1 Woche (Mo - So) 6 Werktage = 6 Urlaubstage zu beantragen.
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7 Tage geht nicht aus den Gründen die hamburgerin01 vorgetragen hat und auch aus dem zitierten Anspruch von 25 Werktagen pro Jahr. Damit würde man beim Einsatz von 7 Tagen für eine komplette Woche nicht auf die 4 Wochen Mindesturlaubsanspruch kommen.
Die Probezeit ist schon vorbei?
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-- Editiert 1000kleinesachen am 28.10.2011 22:03
Meine Tochter hat immer 2 Wochen Schule und 4 Wochen Arbeiten. Sobald Schulferien sind verschiebt sich die Berufsschule auf danach.
quote:
Der Sonntag ist kein Werktag und deshalb muß für diesen Tag grundsätzlich kein Urlaubstag genommen werden.
quote:
Es sind dann für 1 Woche (Mo - So) 6 Werktage = 6 Urlaubstage zu beantragen.
Okay, dass habe ich jetzt verstanden.
Und wenn sie dann nur mal Sa + So Urlaub machen möchte, dann muss sie 1 Urlaubstag nehmen?
quote:
Die Probezeit ist schon vorbei?
Nein, die geht noch bis zum 15.12.
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"LG und vielen Dank für eure Antworten
Crony"
quote:
Und wenn sie dann nur mal Sa + So Urlaub machen möchte, dann muss sie 1 Urlaubstag nehmen?
Der Urlaub muss erstmal beantragt und genehmigt werden, bevor er genommen werden kann!
Ob ein Urlaubstag genommen werden muss, kann man ohne Kenntnis des Dienstplanes nicht sagen.
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ist die Tochter = Azubine noch minderjährig?
Ansonsten sollte elterlicher Eifer bei volljähigen Azubis eher zurückhaltend als Beratung eingesetzt werden.
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Danke für eure Antworten und eure Mühe. Ich werde die Informationen an meine Tochter weiterleiten.
quote:
ist die Tochter = Azubine noch minderjährig?
Nein, sie ist 18 und ich bzw. wir möchten ihr beratend zur Seite stehen.
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"LG und vielen Dank für eure Antworten
Crony"
Jahresurlaub ist nicht dafür gedacht, an Wochenenden genommen zu werden. Ein freies Wochenende sollte über eine angemessene Dienstplanung möglich sein. Ein freies Wochenende ist kein Urlaub.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
....
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
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... überhaupt fehlt mir in den ganzen Erörterungen noch der Grundsatz, dass Urlaub so zu sehen ist, wie wenn gearbeitet würde - dieser Grundsatz erleichtert die Fallbetrachtung enorm. Wenn und da es Einsatzpläne gibt, sollte es auch ein Muster geben, wie z.B. die Wochenendarbeit vorgesehen ist. Folglich muss man nur Urlaub für ein WE beantragen, wenn und insofern man dienstplanmäßig arbeiten würde und für ein ohnehin freies Wochenende keinesfalls!
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