Urlaubsanspruch wenn an 2 Tagen Samstag auf Arbeit

2. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
nele2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch wenn an 2 Tagen Samstag auf Arbeit

Guten Abend,
ich vermute, dass mein Mann zu wenig Urlaub bekommt. Er hat eine 43,75 h Woche und geht im Monat an 2 Tagen Samstag auf Arbeit, wo gleichzeitig noch Überstunden erbracht werden,(2*5 Tage + 2*6 Tage = 22 Tage im Monat) Er erhält 20 Urlaubstage im Jahr, laut Rechnung müssten es 22 Tage sein. Sehe ich das so richtig, könnte man da beim Arbeitgeber anfragen?
Auf der anderen Seite, wenn er Urlaub in der 6 Tage Woche nimmt, müsste er dann auch 6 Tage Urlaub beantragen, da haben bisher 5 Tagen gereicht.
Also etwas kompliziert. Wer hat einen Tip. Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da Ihr Mann für die 6-Tage-Wochen auch 6 Tage Urlaub beantragen muß, wird der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten.
Das ist nicht zulässig. Der Mindestanspruch beträgt vier Wochen, egal wieviele Tage Urlaub dafür eingesetzt werden müssen. Gibt es einen Betriebsrat?

Bundesurlaubsgesetz
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Ich komme ebenfalls auf 22 Tage Urlaub: 20/(52*5)*((52*5)+26))= 22. Da die Samstagsarbeit wohl alternierend anfällt, müsste er für diese Wochen gegebenenfalls 6 Tage und für die anderen immer 5 Tage beantragen, oder eben, wie hamburgerin vorschlägt, von einer 6-Tage-Woche ausgehen, dann aber mit der Basis 24 Tage Urlaub.

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#3
 Von 
nele2
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
vielen Dank für die Infos.
Nein, es gibt leider keinen Betriebsrat und die Samstagsarbeitsstunden fallen an, da Freitags kürzer gearbeitet wird, damit Samstags nochmal jemand da ist, fals noch Aufträge eingehen.
Also könnte er ja mal anfragen, ob eine Erhöhung der Urlaubstage (laut Rechnung) machbar ist.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und bitte beachten oder nicht verwirren lassen: die Anzahl der U-Tage hat nichts zu tun mit der Stundenzahl der Arbeitstage.

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