Urlaubsanspruch nach Kündigung im Hotel

20. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
SR387
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Kündigung im Hotel

Guten Abend zusammen,

ich habe vergangenen Freitag meinen Arbeitsvertrag in einem Hotel (Niedersachsen) gekündigt. Ich war die letzten 3 Jahre in diesem Unternehmen beschäftigt und war der Meinung, dass mir meine 25 Tage Urlaub wie im Arbeitsvertrag geschrieben zustehen, da ich ja in der zweiten Jahreshälfte gekündigt habe zustehen.

Mein Arbeitgeber teilte mir nun heute mit, dass ich nur 20 Tage von Ihm bekomme, da dies im Manteltarifvertrag so stehen würde. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Des Weiteren musste ich hin und wieder Nachtschichten machen. Hier wurden mir nie Nachtzuschläge gezahlt. Kann man diese nachträglich noch geltend machen? Ebenfalls fielen meine Dienstzeiten regelmäßig bis weit nach 23 Uhr aus, gelten hier auch schon Sonderregelungen?

Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Was den Urlaub angeht, kann ich dir nicht weiterhelfen, aber da ich selber im Hotel arbeite kann ich dir sagen, dass Nachtzuschläge nur gezahlt werden müssen, wenn der AG das so freiwillig handhaben will, da es in der Gastronomie üblich ist, dass man vorwiegend Abends arbeitet. Das selbige gilt für Wochenende und Feiertage.

Ich hatte noch nie einen AG, der Zuschläge gezahlt hat und nun bin ich bei einem gelandet, der WE, Feiertags-, Sonntags- und Nachtzuschläge zahlt und das ist wirklich eine enorme Ausnahme!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17458 Beiträge, 6495x hilfreich)

Dann finde zuallererst heraus, was genau im Manteltarifvertrag steht zum Thema Urlaub. Die 20 Tage, von der deine Chefin spricht, beziehen sich mindestens auf den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, aber die Frage ist was ist mit den vertraglichen 25 Tagen bzw den fünf Tagen extra. Hier müsste es nach meiner Kenntnis mindestens zu einer Zwölftelung kommen Komma gegebenenfalls ist aber auch der gesamte extra Urlaub zu vergüten oder zu nehmen.

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