Hallo,
ich bin neu hier und brauche Rat. Von Oktober 2016-August 2017 befand ich mich im Beschäftigungsverbot (Mutterschutz eingerechnet). Für 2016 bestand kein offener Urlaubsanspruch mehr. Nun zu meiner Frage: Bekomme ich meine Urlaubstage von Januar - August 2017 trotzdem nachträglich?
Ich war ja durch anschießende Elternzeit in diesem Jahr nicht arbeiten und kann es mir eigentlich nicht vorstellen, nun meinten aber Bekannte ich hätte Anspruch darauf.
Ich würde mich über Hilfe sehr freuen, herzlichen Dank!
Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot
22. April 2018
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Frage vom 22. April 2018 | 19:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot
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#1
Antwort vom 22. April 2018 | 21:15
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Soweit ich weiß, entsteht nur für volle Kalendermonate der Elternzeit kein Anspruch.
#2
Antwort vom 22. April 2018 | 22:35
Von
Status: Schüler (486 Beiträge, 316x hilfreich)
Richtig. In allen schutzfristen wird weiterhin Urlaubsanspruch erworben. Sowohl im Mutterschutz als auch im BV.
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