Hallo,
Meine Frage ist, muss der AG nach Kündigung den Resturlaub auszahlen?
Ich habe bis zum 16.10 2012 bei einen Baubetrieb gearbeitet.
Dieser hat in die SokoBau Urlaubskasse den Urlaub einbezahlt.
Kontoauszug liegt vor.Eigentlich war die Kündigung Ende eines Arbeitsrechtverfahren die mit einen Vergleich endete.
Dieser Vergleich ist immer noch nicht abgeschlossen da der AG keinerlei Zahlung bis Dato geleistet hat.
Um es kurz zu machen, kann Ich auf Auszahlung des Urlaubsanspruches bestehen?
Vielen Dank im Voraus
MfG
Klaus
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Urlaubsanspruch - kann Ich auf Auszahlung des Urlaubsanspruches bestehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei der Baubranche mit Ihrem Sonderweg des BRTV und der Urlaubskasse sieht es m.W. anders aus, als bei allen anderen Arbeitnehmern, bei denen nur das BUrlG gilt.
Im Unterschied zu gewöhnlichen AN kann man dabei seinen Urlaub im Prinzip von einem zum anderen AG mitnehmen. Problematisch wird es immer dann, wenn der AG nicht in die Kasse einzahlt. Da sind Klagen zum EuGH anhängig.
http://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Baubranche_keine_Urlaubsabgeltung_fuer_langjaehrig_erkrankte_Mitarbeiter_der_Baubranche_ArbG_Nienburg_EuGH-Vorlage_2Ca472-11.html
quote:
Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist gegenüber der Urlaubskasse-Bau geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht eingezahlt hat. Dann muss die Urlaubskasse eben die Ansprüche auf Zahlung der Beiträge gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keine Chance die Beiträge vom Arbeitgeber einzufordern. Dies wird in der Praxis häufig übersehen, da man als Anwalt – nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – die Ansprüche auf Lohnzahlung und eben auch fast immer Ansprüche auf Urlaubsabgeltung einklagt.
http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/07/09/bundesrahmentarifvertrag-bau-brtv-was-man-wissen-sollte/
Steht denn irgendwas zur Ausbezahlung des Urlaubs im Vergleichsurteil?
Was sagt denn die SokoBau zu Ihrer Frage?
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