Urlaubsanspruch für Monat gestrichen, wenn erst am 9. angefangen?

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
s3freak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch für Monat gestrichen, wenn erst am 9. angefangen?

Hallo,

mich würde interessieren ob es richtig ist, dass wenn eine stelle nicht zum 01. angetreten wird, sondern z.b. erst zum 09. der Urlaubsanspruch für diesen Monat komplettgestrichen werden kann.

Wenn ich das Arbeitsrecht richtig verstehe nicht oder?

Gruss

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 354x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
s3freak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

im Arbeitsgesetz habe ich gelesen, dass "Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bestehen des AV" besteht. Somit müsste dies sagen wir mal bei Beginn 09.01. und Ende 17.03. und einem Urlaubsjahresanspruch von 30 Tagen = 5 Tage sein
ODER?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
s3freak
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hier noch eine aussage die ich gefunden habe und den letzten satz verstehe ich wirklich nicht

Teilurlaubsansprüche nach ƒ 5 Ia und b BUrlG entstehen nur für volle Monate des Bestehens eines Arbeitsverhälnisses. Fehlen an einem vollen Monat Tage, an denen für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses Arbeitspflicht bestanden hätte, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsabspruch.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch bezieht sich (zumindest im Bundesurlaubsgesetz) nicht auf Kalendermonate, sondern auf Beschäftigungsmonate. Also wäre der Anspruch in diesem Fall für 2 Monate anteilig. Allerdings kann per Tarifvertrag auch was anderes geregelt werden (insofern ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt).

MfG

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