Hallo,
mich würde interessieren ob es richtig ist, dass wenn eine stelle nicht zum 01. angetreten wird, sondern z.b. erst zum 09. der Urlaubsanspruch für diesen Monat komplettgestrichen werden kann.
Wenn ich das Arbeitsrecht richtig verstehe nicht oder?
Gruss
Urlaubsanspruch für Monat gestrichen, wenn erst am 9. angefangen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
--- editiert vom Admin
im Arbeitsgesetz habe ich gelesen, dass "Anspruch auf ein zwölftel des Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bestehen des AV" besteht. Somit müsste dies sagen wir mal bei Beginn 09.01. und Ende 17.03. und einem Urlaubsjahresanspruch von 30 Tagen = 5 Tage sein
ODER?
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hier noch eine aussage die ich gefunden habe und den letzten satz verstehe ich wirklich nicht
Teilurlaubsansprüche nach ƒ 5 Ia und b BUrlG entstehen nur für volle Monate des Bestehens eines Arbeitsverhälnisses. Fehlen an einem vollen Monat Tage, an denen für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses Arbeitspflicht bestanden hätte, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsabspruch.
Der Urlaubsanspruch bezieht sich (zumindest im Bundesurlaubsgesetz) nicht auf Kalendermonate, sondern auf Beschäftigungsmonate. Also wäre der Anspruch in diesem Fall für 2 Monate anteilig. Allerdings kann per Tarifvertrag auch was anderes geregelt werden (insofern ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt).
MfG
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