Hallo,
hoffentlich kann mir jemand meine Frage beantworten (ist wirklich dringend).
Stehen mir für einen angefangenen Monat Urlaubtage zu? Ich habe fristgerecht zum 17.09.2002 gekündigt. Besteht nun für die 17 Tage dieses Monats auch ein Anspruch?
Mir wurde einmal gesagt, dass man, wenn man mehr als die Hälfte eines Kalendermonats gearbeitet hätte den normalen Urlaubsanspruch von 1/12 bekommen würde.
Von anderer Seite habe ich jedoch gehört, dass das nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt (ich bin leider keins).
Was ist denn jetzt richtig?
Es wäre echt klasse, wenn sich jemand melden würde.
Gruß Zoe
Urlaubsanspruch für angefangenen Monat?
5. September 2002
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Frage vom 5. September 2002 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch für angefangenen Monat?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. September 2002 | 22:20
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Teilurlaub wird für jeden vollen Monat des Bestandes des Arbeitsverhältnisses gewährt. Angefangene Monate bleiben außer Betracht, es sei denn das tarifvertraglich etwas anderes bestimmt ist.
Das mit der Gewerkschaftszugehörigkeit ist ein Ammenmärchen. Ansonsten würde der AG die AN den Gewerkschaften lediglich in die Arme treiben.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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