Urlaubsanspruch bei nicht vollen Monat

20. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei nicht vollen Monat

Hallo,

wie wird der anteilige Urlaubsanspruch berechnet. Ich meine jetzt nicht die Regel, dass man erst nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat, sondern monatsweise.

Bsp.
Wäre ich vom 01.08.07 bis 31.12.2007 angestellt gewesen, hätte ich Anspruch auf 5/12 Jahresurlaub, soweit ok.
Ich war aber nur vom 03.08.07 bis 31.12.2007 angestellt. Zählt der August als voller Monat oder habe ich dann nur 4/12 Anspruch? Was passiert dan mit dem 5. Monat, verfällt der vollkommen?

MfG
A.M.

-- Editiert von A.M. am 20.07.2008 22:59:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

Siehe § 5 Bundesurlaubsgesetz:

'Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ...'

Kein voller Monat = kein Anspruch.

MfG

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