Guten Morgen ,
mein Anliegen :
Ich bin langfristig erkrankt und habe Anfang März 2018 Bescheid bekommen das mir volle Erwerbsminderungsrente ab 1.10.2017 zugesprochen wurde . Befristet zunächst.
Ich habe meinem Arbeitgeber unverzüglich telefonisch Bescheid gegeben zur Berentung , den Rentenbescheid auch per Einschreiben zugesendet .
Im Schreiben bat ich um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und der Auszahlung meiner geleisteten Überstunden und des noch zustehenden Urlaubes .
Hierzu nun folgende Frage :
Ich war Au seit Ende März 2017, Lohnfortzahlung begann im März . Berentung erfolgte rückwirkend zum 1.10.17 ,- Bescheid hierzu erhielt ich im März 2018.
Ist es rechtens das mein AG mir die geleisteten Überstunden und Urlaub nicht auszahlt, bzw. wie lange hat mein AG Zeit dies zu erledigen ?
Und ich würde gerne wissen wie mein Urlaubsanspruch sich errechnet der mir ausgezahlt werden müsste , wir sind uns hier nicht ganz einig :
- Ich habe pro Kalenderjahr 29 Tage Urlaub ( steht auch im Arbeitsvertrag) , 6 Tage habe ich vor meiner AU genommen . Berechnet sich jetzt der auszuzahlende Urlaubsanspruch anhand der Monate bis zum Renteneintritt oder bis zum Eintritt in die Lohnfortzahlung?
- Zusatzinformation : Ich habe seit dem 1.10. 2017 einen zuerkannten Grad der Behinderung von 100 mit Merkzeichen G und B . Diese Info und den Bescheid hat mein Arbeitgeber ebenfalls erhalten . Ist dies bei der Berechnung zu berücksichtigen ( die 5 zusätzlich zustehenden Urlaubstage für Schwerbehinderte)?
Wie berechne ich nun den Urlaub der mir auszuzahlen wäre und gibt es eine Frist bis wann der AG das getan haben sollte ?
Liebe Grüße und vielen Dank
Urlaubsanspruch bei Renteneintritt
23. April 2018
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Frage vom 23. April 2018 | 10:17
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Renteneintritt
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