Urlaubsanspruch bei Kündigung

29. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
marie-chantal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Kündigung

Hallo Zusammen!

Ich befinde mich in einem Beschäftigungsverhältnis, welches am 30.09.02 zu Ende geht, da ich ab 1.10.02 studieren werde.

Frage: gilt hier die 1/12-Regelung oder kann ich den ganzen Jahresurlaub in Anspruch nehmen??

Helft mir bitte, da mir jeder etwas anderes sagt!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

es gilt die gilt 1/12-Regelung

Ich scheide am 31.07. aus und der urlaub wurde auf ~17 Tage gekürtzt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ursula
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Klar sagt jeder etwas anderes. In den verschiedenen Tarifverträgen kann auch verschiedenes vereinbart werden. Da hilft nur im Tarifvertrag nachsehen (liegt der Personalabteilung vor) ansonsten Betriebsrat oder zuständige Gewerkschaft kontaktieren, meist sind die ganz hilfsbereit auch wenn man nicht Mitglied ist. Man kann ja eine Mitgliedschaft in Aussicht stellen.

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