Hallo Zusammen,
es geht um die korrekte Berechnung des Urlaubsanspruches 2015.
Ich freue mich über eure Bewertung bzw. Diskussion über folgenden Fall.
Arbeitnehmer tritt zum 10.03.15 in das Unternehmen ein und ist auch über das Jahr hinaus beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag unterliegt ein Tarifvertrag.
Es gibt für dieses Jahr kein Arbeitgeber zuvor.
Folgendes ist im Tarifvertrag vermerkt:
der Urlaub beträgt
im ersten Jahr 24 Arbeitstage
im zweiten Jahr 25 Arbeitstage
.....
Im Ein- und Austrittsjahr hat der Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber Anspruch auf so viele Zwölftel des ihm zustehenden Urlaubs, als er volle Monate bei ihm beschäftigt war.
Kann also ein Tarifvertrag den §1-3 des BurlG aushebeln?
Wie würdet Ihr den Urlaubsanspruch für 2015 berechnen?
Urlaubsanspruch bei Eintritt im 1 Halbjahr.
6. Januar 2017
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Frage vom 6. Januar 2017 | 21:26
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Eintritt im 1 Halbjahr.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2017 | 22:05
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Ja. Ein Tarifvertrag kann eine vom BurlG abweichende Regelungen enthalten.
Wenn wir die Auschlussfrist dazunehmen, die steht auch im TV, besteht dann noch irgendein Anspruch ?
-- Editiert von altona01 am 06.01.2017 22:42
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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