Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.08.2018

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.08.2018

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

Im Jahr hab ich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Wenn ich jetzt von folgender Rechnung ausgehe:
09.2018 bis 12.2018 = 2,5 * 4 = 10 Tage
15. August bis 31.August = 2,5 * 0,548 = 1,37 Tage.

Werden dann die 1,37 Tage aufgerundet oder abgerundet?
Oder hab ich generell einen Denkfehler, was die Anzahl der Urlaubstage angeht?

Vielen lieben Dank vorab :O)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

a) der U-Anspruch ist auf das Kalenderjahr bezogen
b) U-Anspruch erwirbt man nur für volle Arbeitsmonate. Steht so im BUrlG § 5
c) in diesem Jahr erwirbst du also Ansprüche für 4 komplette Arbeitsmonate.
Der nicht vollständige Teil fällt unter den Tisch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
immobilienerwerber
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.
:O( Das ist ja dann schlimmer als ich dachte....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Und was ist daran so schlimm? Wegen der 1,37 Tage. die du ausgerichtet hast?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.982 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen