Hallo liebe Forum-Gemeinde,
Im Jahr hab ich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Wenn ich jetzt von folgender Rechnung ausgehe:
09.2018 bis 12.2018 = 2,5 * 4 = 10 Tage
15. August bis 31.August = 2,5 * 0,548 = 1,37 Tage.
Werden dann die 1,37 Tage aufgerundet oder abgerundet?
Oder hab ich generell einen Denkfehler, was die Anzahl der Urlaubstage angeht?
Vielen lieben Dank vorab :O)
Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.08.2018
21. September 2018
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Frage vom 21. September 2018 | 10:54
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch bei Eintritt am 15.08.2018
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#1
Antwort vom 21. September 2018 | 11:00
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
a) der U-Anspruch ist auf das Kalenderjahr bezogen
b) U-Anspruch erwirbt man nur für volle Arbeitsmonate. Steht so im BUrlG § 5
c) in diesem Jahr erwirbst du also Ansprüche für 4 komplette Arbeitsmonate.
Der nicht vollständige Teil fällt unter den Tisch.
#2
Antwort vom 21. September 2018 | 14:38
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke.
:O( Das ist ja dann schlimmer als ich dachte....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. September 2018 | 15:21
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Und was ist daran so schlimm? Wegen der 1,37 Tage. die du ausgerichtet hast?
Und jetzt?
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