Hallo, habe folgenden Fall, wäre super wenn jemand helfen kann.
Ein Arbeitnehmer beginnt zum 01.05. beim neuen Arbeitgeber (neuer Arbeitgeber: Jahresurlaubsanspruch 30 Tage).
Beim alten Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmer bisher im laufenden Jahr keinen Urlaub genommen, er wurde auch nicht ausbezahlt. Hat der Arbeitnehmer bei seinem neuen Arbeitgeber jetzt anspruch auf die vollen 30 Tage, da er bisher im Jahr keinen Urlaub genommen hat? Gibt es für so einen Fall einen §?
Vielen Dank für die Hilfe.
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel - Arbeitnehmer hat bisher keinen Urlaub genommen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sofern überhaupt ein Urlaubsanspruch (§ 5 BUrlG
) erworben wurde, muss der alte Arbeitgeber diesen gem. § 7 Abs.4 abgelten.
Ist dies nicht geschehen, muss der alte AG nach § 6 Abs.2 eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
Bei dem neuem AG besteht dann nach § 3 der Mindesturlaubsanspruch, sofern Tarifverträge oder andere Regelungen nicht mehr zugestehen. Die finanzielle Verrechnung für den Urlaubszeitraum ist zwischen den Arbeitgebern zu klären.
So startet man sicher nicht erfolgreich in die Probezeit beim neuen Arbeitgeber.
Die Schulden des alten Arbeitgebers dem neuen aufzubürden ist nicht unbedingt klug. Hier besteht ja unzweifelhaft ein abzugeltender Urlaubsanspruch gegenüber dem ehemaligen AG.
Mit dem Wechsel würde nur ein anteiliger Urlaub "mitnehmbar" sein, ansonsten muss der Urlaubsanspruch beim neuen AG neu erworben werden.
-- Editiert von altona01 am 13.02.2018 09:27
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-- Editiert von altona01 am 13.02.2018 09:24
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