Hallo zusammen,
meine Frau geht Mitte November in Mutterschutz. Im Jahr hat sie Anspruch auf 30 Tage Urlaub.
Werden die 1,5 Monate (6 Wochen), die sie im Jahr 2016 in Mutterschutz ist von den 30 Tage abgezogen oder muss sie die 30 Tage bis zum Beginn der Mutterschutzzeit nehmen?
Urlaubsanspruch / Verteilung bei Mutterschutz
8. August 2016
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Frage vom 8. August 2016 | 10:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch / Verteilung bei Mutterschutz
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#1
Antwort vom 8. August 2016 | 11:35
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zeiten des Mutterschutzes verkürzen den Anspruch auf Urlaub nicht. (Bei Elternzeit ist dies anders, da kann der AG für jeden vollen Monat kürzen.)
Dieses Jahr wird Ihre Frau also den vollen Jahresurlaubsanspruch haben. Sollte der Urlaub vor dem Mutterschutz nicht verbraucht werden können, dann bleibt er erstmal erhalten und kann auch noch im folgenden Jahr genommen werden. (s. § 17 MuSchG
)
#2
Antwort vom 8. August 2016 | 11:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Info.
Sie hat dann ja in 2017 die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Dann kann Sie den Urlaub (2 x 2,5 Tage) nehmen wenn sie wieder anfängt, also nach der Elternzeit.
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