Hallo,
eine Mitarbeiterin unserer Station ging letztes Jahr in Mutterschutz und hatte die letzten drei Tage vorm Mutterschutz Urlaub. Nun kam aber das Kind zu früh auf die Welt. Die Mitarbeiterin wurde dann krank geschrieben und konnte somit die drei Tage Urlaub nicht nehmen. Die Mitarbeiterin arbeitet nun seit dem 1.9. diesen Jahres wieder. Hat die Mitarbeiterin nun noch Anspruch auf diese drei Tage Urlaub? Ausbezahlt wurden die drei Tage letztes Jahr nicht. Kann dieser Urlaub verfallen?
Gruß Onkelhardy
Urlaubsanspruch TVöD
25. November 2007
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Frage vom 25. November 2007 | 10:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch TVöD
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#1
Antwort vom 25. November 2007 | 11:31
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. hier geht es um mutterschutz und nicht um den tvöd:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Mutterschutz_und_Elternzeit.jsp
> hier punkt 7
'Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (vgl. 3.) als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.'
-- Editiert von blaubär49 am 25.11.2007 11:32:35
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