Urlaubsanspruch Schwangerschaft!

12. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Verenaxy
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 24x hilfreich)
Urlaubsanspruch Schwangerschaft!

Hallo! Mein Entbindungstermin ist vorausssichtlich der 14.02.07. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 06.02.07. Habe dann bei der Firma genau 6 Monate gearbeitet und laut Vertrag habe ich Anpruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr. Also auf die 6 Monate gerechnet 12 Tage. Ist das auch der Fall wenn man schwanger ist? Habe ich dann den gleichen Urlaubsanspruch? Kann ich diese Tage dann noch vor meiner Mutterschaftszeit also vor dem 02.01.07 nehmen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen!!!

Danke für Eure Antworten!!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Da Dein Vertrag am 06.02.07 ausläuft, und Du davor in den Mutterschaftsurlaub gehst, muß Dir der Urlaub vorher gegeben werden. Allerdings kann der AG die Zeit auch abgelten, wenn betriebliche Gründe dem Urlaub entgegenstehen.

Mein Tipp, einfach mal den AG darauf ansprechen.

gruß
avalon 2006


-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Goofy0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

und nicht zu vergessen ist, dass du Urlaubsanspruch auch für die Zeit des Mutterschutzes hast

deine Arbeitgeber kann diesen somit nicht kürzen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16798x hilfreich)

Der Urlaubsanspruch besteht nur bis zum Auslaufen der Befristung, nicht für die darüber hinausgehende Zeit des Mutterschutzes.

Für das jahr 2007 hast Du daher noch einen Anspruch auf 2 Urlaubstage, die natürlich auch erst in 2007 genommen werden können. Sollte es nicht möglich sein, den Urlaub zu nehmen, so muss er ausgezahlt werden.

Bei Dir ist es wohl nicht möglich, den Urlaub 2007 zu nehmen, da Du gar nicht mehr 2 Tage in 2007 arbeiten musst, wenn die Mutterschutzfrist bereits am 02.02. beginnt.

Freiwillig können sich natürlich AG und AN darauf einigen, dass der Urlaub bereits in 2006 genommen werden darf.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.393 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen