Urlaubsanspruch-Klage-Frist

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Susanna123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaubsanspruch-Klage-Frist

Hallo ,

erstmal Danke , dass ich in den Forum schreiben darf .

Ich habe bis zum 31.08.2016( eigene Kündigung ) in einer Firma gearbeiter . Bis zu diesem Zeitpunkt qar es ab Grund von Personalmangel nicht möglich Urlaub zu nehmen . Ich habe die Firma mehrfach angeschieben wegen einer Einigung , aber die stellt sich taub .
Wie lange kann ich den Urlaub bzw. das Entgeld dafür einklagen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Da müsste man mal schauen, was zum Thema "Verjährung" in den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zu finden ist.
Da können die Fristen durchaus recht kurz sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Susanna123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zur Verjährung steht da nichts , nur das der Urlaub bis 31.03 genommen werden muß , da er dann verfällt.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Von daher ist es durchaus ratsam auch bei bestehender Urlaubssperre einen Urlaubsantrag zu stellen und diesen ablehnen zu lassen. Dann kann nachher nicht behauptet werden "der wollte ja gar kein Urlaub".

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ein Urlaubsantrag beim ehemaligen Arbeitgeber hat nicht wirklich irgendeine Erfolgsaussicht :zoff:

Können Sie nachweisen, dass Sie den AG wegen des Urlaubs angeschrieben haben?
Gilt ein TV?
Steht im Arbeitsvertrag irgendeine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche?


-- Editiert von altona01 am 08.01.2017 21:34

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#5
 Von 
Susanna123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Ein Urlaubsantrag beim ehemaligen Arbeitgeber hat nicht wirklich irgendeine Erfolgsaussicht :zoff:

Können Sie nachweisen, dass Sie den AG wegen des Urlaubs angeschrieben haben?
Gilt ein TV?
Steht im Arbeitsvertrag irgendeine Ausschlussfrist für gegenseitige Ansprüche?


-- Editiert von altona01 am 08.01.2017 21:34


Ja , kann ich Nachweise . Alle Schriftstücke per Einschreiben zugesandt .

Nein keine Ausschlußfrist im AV.

Meine Frage zielt eigendlich darauf , ob es eine gesetzliche Reglung gibt .

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Wenn keine Ausschlussfrist greift, gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren.

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