Urlaubsanspruch - Kann mir der Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

26. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)
Urlaubsanspruch - Kann mir der Arbeitgeber den Urlaub verweigern?

Liebe Gemeinde,

in meinem Arbeitsvertrag ist keine Wochenstundenzahl sondern lediglich eine Leistung fest gelegt, welche zu erbringen ist.
Wie wird so etwas bezüglich meines Urlaubsanspruches gewertet?
Da ich Ende September aus dem Betrieb ausscheide und im September meinen Sommerurlaub nehmen will, habe ich eine weitere Frage: Kann mir der Arbeitgeber den Urlaub verweigern? Wenn ja: unter welchen Bedingungen?
Oder konkret: Wenn mein Urlaubsantrag nicht unterschrieben wird und ich gehe trotzdem in den Jahresurlaub. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?
Ich habe den Eindruck, dass meine Geschäftsführung nur auf einen Fehler von mir lauert...

Danke und Gruß Hypnodoc

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
in meinem Arbeitsvertrag ist keine Wochenstundenzahl sondern lediglich eine Leistung fest gelegt, welche zu erbringen ist.


Was heisst das konkret? Liegt wirklich ein Arbeitsverhältnis vor?

quote:
Kann mir der Arbeitgeber den Urlaub verweigern? Wenn ja: unter welchen Bedingungen?


Ja. Die Gründe stehen im BUrlG.

quote:
Oder konkret: Wenn mein Urlaubsantrag nicht unterschrieben wird und ich gehe trotzdem in den Jahresurlaub. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen?


Fristlose Kündigung durch den AG, möglicherweise eine Schadenersatzklage.

Wenn der AG keine entsprechenden Gründe hat den Urlaub zu verweigern, dann muss der AN mit Hilfe des Arbeitsgerichtes seinen Urlaubsanspruch durchsetzen. Das geht auch per einstweiliger Verfügung, wenn die Zeit knapp ist. Grundvorraussetzung ist, dass der Urlaub rechtzeitig beantragt wurde. Und da wird es m.E. Zeit, wenn bereits im September der Jahresurlaub genommen werden soll!

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Möglicherweise hast du einen dieser ominösen WERKverträge; dann sieht es mit den übrigen Anfrgen aber mau aus. Das wäre als erstes zu prüfen.

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#3
 Von 
Hypnodoc
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 34x hilfreich)

Das prüft jetzt mein Anwalt.
Der brauchte meinen Vertrag sowieso schon für eine andere Geschichte.

Ich meld mich, wenn ich Bescheid weiß.

Bis hierhin danke
Hypnodoc

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