Mein Vertrag beinhaltet 30Tage Urlaub bei einer 25Std/Wo von Mo-Fr. Mündlich vereinbart wurde dann aber Montag bis Donnerstag fest. Der Freitag ist für mich 7Monate stets der freie Tag gewesen. Durch meine geleistetenÜberstunden konnte ich zusätzliche Urlaubstage für private Seminare nehmen. Nun habe ich einen Aufhebungsvertrag bekommen, den ich unterschrieben habe.
Meine Frage: kann ich mir dann 4 Tage Urlaub pro Woche nehmen, weil freitags für mich immer frei ist oder muss ich 5 Tage Urlaub nehmen, weil dort am Freitag normal gearbeitet wird ? Und muss ich, wenn Donnerstag z.B. ein Feiertag ist, den (Brückentag) Freitag auch als Urlaub angeben weil die Firma offiziel geschlossen ist?Und wie wird dann ein Feiertag oder ein Urlaubstag berechnet- als Arbeitstag von den Stunden her? Bei 25 Std. wie im Vertrag, 5Tage 5Std. oder 4Tage 6,25Std. ? Wenn ich Überstunden gemacht habe wurden mir in diesen Fällen für Feiertage 5Std. angerechnet. Wenn ich Urlaubstage genommen habe wurden mir 6,25Std. berechnet, immer zu meinem Nachteil.
Wie ist die rechtliche Lage in diesen Fällen? Für eine schnelle und klare Antwort wäre ich sehr dankbar.
Urlaubsanspruch 4Tage Woche
9. Juni 2018
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Frage vom 9. Juni 2018 | 11:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaubsanspruch 4Tage Woche
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#1
Antwort vom 9. Juni 2018 | 13:14
Von
Status: Schüler (262 Beiträge, 87x hilfreich)
Ist das nicht egal?
4*6,25=25
5*5=25
Dein AG wird ja den 30 Tage Anspruch bei 5 Tagen auf 24 bei 4 Tagen berechnet haben.
6 Wochen sind 6 Wochen.
Und jetzt?
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