Hallo,
wie wird eigentlich die Urlaubsabgeltung berrechnet, wenn das Arbeitsverhätlnis zum 30.03.2013 beendet wurde? Der Arbeitnehmer hat noch Urlaubsanspruch aus dem letzten Kalenderjahr, dieses wird doch mit einbezogen, oder?
Ferner werde ich nich schlau, was volle Monate bedeuten, da hierbei nicht die vollen Kalendermonate gemeint sind. Ich sehe leider nur Fragezeichen.
Für hilfreiche Antwortenn bin ich sehr dankbar.
Sonnige Grüße
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Urlaubsabgeltung nach Beendigung
2. August 2013
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Frage vom 2. August 2013 | 10:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaubsabgeltung nach Beendigung
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#1
Antwort vom 2. August 2013 | 11:10
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
Das Arbeitverhältnis bestand seit wann? Es wurde wirklich zum 30.3. beendet, nicht zum 31.3.?
quote:<hr size=1 noshade>Ferner werde ich nich schlau, was volle Monate bedeuten, da hierbei nicht die vollen Kalendermonate gemeint sind. Ich sehe leider nur Fragezeichen. <hr size=1 noshade>
Diese Aussage bezieht sich typischerweise auf Arbeitsverhälnisse die z.b. vom
5.6. bis 9.8. eines Jahres gehen.
Dann ergeben sich in dem Fall 2 volle Beschäftigungsmonate. Würde man auf Kalendermonate abstellen (was der § 5 BUrlG ausdrücklich nicht macht), dann hätten wir nur einen vollen Kalendermonat.
#2
Antwort vom 2. August 2013 | 11:10
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Bruchteile von Urlaubstagen sind auf volle Tage aufzurunden.
Urlaub aus dem Vorjahr wird nur angerechnet, wenn der
Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte oder mit Einverständnis des Arbeitgebers übertragen wurde.
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#3
Antwort vom 2. August 2013 | 11:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Richtig, laut der Gegenseite zum 30.03.2013, in diesem Monat (März 13) würde meines Erachtens kein Urlaubsanspruch bestehen. Das Arbeitverhältnis bestand seit 01.02.2005.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass sich der Urlaub nach vollen Kalendermonaten richtet.
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