Guten Tag zusammen ...
Wie ist das eigentlich wenn das Unternehmen Urlaubsgeld zahlt, man aber vorzeitig austritt? Nehmen wir an das Unternehmen zahlt Urlaubsgeld im Juni, man tritt aber im April aus. Wird das dann im April anteilig gezahlt?
Vielleicht kann jemand helfen, würde mich nämlich echt interessieren.
Schöne Feiertage.
Gruß aus Köln
DIRK
Urlaubgsgeld bei vorz. Austritt?
23. Dezember 2007
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Frage vom 23. Dezember 2007 | 14:34
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 49x hilfreich)
Urlaubgsgeld bei vorz. Austritt?
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2007 | 14:54
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, das kommt drauf an, was zu dem Urlaubsgeld vereinbart ist. Da es dazu keine gesetzliche Regelung gibt, sollte man sich als erstes seinen Arbeitsvertrag und als 2. einen evtl. geltenden Tarifvertrag diesbezüglich anschauen.
MfG
Und jetzt?
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