Urlaub/Urlaubsgeld

30. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nikoko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Urlaub/Urlaubsgeld

Guten Tag,

habe zum 31.07 bei meiner Firma gekündigt.
Laut meiner Info steht mir so der komplette Jahresurlaub zu?
Die Personalabteilung ist der Meinung, dass der Tarifvertrag (Elektro+Metall NRW) über dem Bundesurlaubsgesetz steht und mir deshalb nur der anteilige Urlaub zusteht...

In den Tarifvertrag habe ich noch keine Einsicht.
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
Des weiteren wäre es interessant zu wissen, ob mir denn nicht zumindest der komplette gesetzliche Urlaub (24 Tage) zusteht.

Mein Urlaubsgeld wurde natürlich dementsprechend auch nur anteilig ausgezahlt.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Des weiteren wäre es interessant zu wissen, ob mir denn nicht zumindest der komplette gesetzliche Urlaub (24 Tage) zusteht. <hr size=1 noshade>


In den meisten TVs wird abweichend vom Gesetz ganzjährlich gezwölftelt. Das ist nur insofern zulässig, als wenn dadurch in der 2. Jahreshälfte trotzdem der gesetzliche Mindesturlaub gewährt wird.
Die 24 aus dem BUrlG sind im übrigen Werktage und beziehen sich auch eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es entsprechend 20 Urlaubstage.


BAG, 08.03.1984, 6 AZR 442/83
Amtlicher Leitsatz:

1.

Durch eine tarifliche Regelung kann der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht ausgeschlossen oder gemindert werden. Auch eine Zwölftelung dieses Anspruchs ist nicht wirksam (Abweichung vom BAG 17, 107 ; im Anschluß an die Senatsentscheidung vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - EzA § 13 BUrlG Nr. 14 ).

2.

Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ist nicht an Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers gebunden. Er kann durch tarifliche Regelungen nicht von der Erbringung von Arbeitsleistungen abhängig gemacht werden.

https://www.jurion.de/de/document/show/0:93803,0/

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#2
 Von 
Nikoko
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

D.h. mir würden bei einem Tariflichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub.Jetzt insgesammt 25,8 Tage Urlaub zustehen?
20 gesetzl +5,8 Tage anteilig (10 Tage x 7/12)?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
D.h. mir würden bei einem Tariflichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub.Jetzt insgesammt 25,8 Tage Urlaub zustehen?
20 gesetzl +5,8 Tage anteilig (10 Tage x 7/12)?


Kommt drauf an, ob laut TV nur der tarifliche Zusatzurlaub anteilig berechnet wird. Das glaube ich aber nicht.

Daher ist meine Rechnung, sofern 5-Tage-Woche gilt:

30/12 = 2,5

2,5 mal 7 = 17,5 -- muss wegen BUrlG und oben genannten Urteil auf 20 Urlaubstage aufgerundet werden.


Beim zusätzlichen Urlaubsgeld kommt es auf die entsprechende tarifvertragliche Regelung an.


-- Editiert 1000kleinesachen am 30.07.2012 11:58

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