Urlaub vor der Kündigung oder doch nicht?

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457171-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub vor der Kündigung oder doch nicht?

Hi

Ich möchte mir Klarheit zu Paar technischen Fragen im Bezug auf Kündigung und Urlaub verschaffen. Ich kündige bald, weil ich woanders unterschreibe. Wie sieht es mit dem Urlaub dann weiter aus, beim alten und dann beim neuen Arbeitgeber?

- Kann ich den ganzen Urlaub (24 Arb. Tage) jetzt beim alten Arbeitgeber nehmen und erst dann kündigen, um praktisch nach dem Urlaub nicht mehr zur alten Arbeit zu erscheinen? Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende. Geht sowas überhaupt, wenn ja - was sind die Nebenwirkungen?

- Erfährt der neue Arbeitgeber davon, dass ich beim alten Arbeitgeber bereits den Urlaub fürs ganze Jahr genommen habe? Interessiert den neuen Arbeitgeber das überhaupt, oder bekomme ich dort den Urlaub anteilig den Monaten, die ich gearbeitet habe, nicht mehr, nicht weniger?

Vielen Dank im Voraus und
gruß_aus_berlin
Billy

-- Editier von go457171-10 am 08.01.2017 22:00

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Urlaub können Sie immer nur dann nehmen, wenn dieser vom Arbeitgeber bewilligt wurde. Ihre Kündigung ändert nichts daran.
Bei Fernbleiben von der Arbeit ohne genehmigten Urlaub kann das viele Folgen haben, unbezahlt und Regressforderungen wären so zwei Ansätze.

Der letzte AG ist verpflichtet, Ihnen bei Bedarf eine Urlaubsbescheinigung über den bewilligten Urlaub mitzugeben. Und der neue AG wird, wenn er nich dumm ist, danach fragen. Je nachdem, was darin steht, können Sie beim neuen AG noch Urlaub nehmen oder auch nicht.

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