Urlaub streichen

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460557-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaub streichen

Hallo , ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes: habe heute von einer Kollegin erfahren das ihr Urlaub nächste Woche gestrichen wurde. Jetz habe ich die Vermutung meiner auch. War jetz eine Woche zuhause wegen meinen Sohn weil der krank war und Freitag geh ich wieder auf Arbeit. Wir haben einen Dienstplan der is immer für 4 Wochen gestrieben und da steht drin das ich Urlaub habe. Kann mein Chef jetz den Urlaub einfach streichen obwohl es im Dienstplan steht? Schriftlich hab ich leider nur den Dienstplan. Aber er wurde mündlich genehmigt Anfang des Jahres. Ich kann auch nächste Woche nicht hab 2 Kinder und die haben Ferien. Danke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Nun ja, wenn du dich ein wenig bei Google um gesehen hättest, hättest du erfahren können, dass Urlaub nur in Ausnahmefällen gestrichen werden kann, nachdem er einmal genehmigt ist. Mit dem Dienstplan hast du ja immerhin etwas mehr in der Hand, als eine bloß mündliche Zusage.

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#2
 Von 
fb460557-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja hab schon ein bisschen gegoggelt. Aber da war einmal so und einmal so. Ich weis auch nicht warum der Urlaub bei meiner Kollegin gestrichen wurde das weis sie auch net weil ihr wurde nur ein Bild gesendet mit dem neuen Plan. Und leider sind die anderen alle abgedeckt so das ich es nicht weis. Nehmen wir mal an es ist jemand krank. Ich arbeite in einen großen Unternehmen mit 50 Mitarbeitern davon 12 in meiner Abteilung Kasse. Das wäre jetzt schon das 2 mal dieses Jahr das meiner gestrichen wurde

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Dagegen kannst du dich wehren. Eilantrag beim Arbeitsgericht und abwarten.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat (von fb460557-92):
Kann mein Chef jetz den Urlaub einfach streichen obwohl es im Dienstplan steht?

Dann ist der Urlaub auch genehmigt.



Zitat (von fb460557-92):
Aber er wurde mündlich genehmigt

Nö, schriftlich wenn er im Dienstplan steht.

Ich hoffe man hat eine Kopie dieses Dienstplans bzw. sein persönliches Original?



Zitat (von fb460557-92):
Nehmen wir mal an es ist jemand krank.

Dann ist das das Risiko des Unternehmens.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb460557-92
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hab die persönliche Kopie auf meinen Handy. Die Pläne werden immer in unserer whats App Gruppe geschickt. Danke schon mal für die anworten

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#7
 Von 
richter.m
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

immer schriftlich bestätigen lassen, sonst hast du nie eine Garantie für dich !!!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@richter.m, wenn der Urlaub im Dienstplan steht ist er genehmigt. Da bedarf es keiner weiteren Bestätigung.
Tatsächlich gibt es viele Unternehmen, die Urlaube nicht schriftlich bestätigen. Ich habe noch nie eine Bestätigung erhalten.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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