Urlaub rollende Woche

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
klaus_u_maus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub rollende Woche

Hallo,

es wurde jetzt folgender Schichtplan eingeführt: 6 Tage Frühschicht, 3 Tage frei, 6 Tage Spätschicht, 3 Tage frei, 6 Tage Frühschicht u.s.w.
Meine Frage: Wie muss ich Urlaub nehmen? Alle 6 Tage, auch wenn ein Feiertag, ein Sonnabend oder ein Sonntag mit dabei ist?
Laut Vertrag haben wir: 8 Stunden Arbeitstag bei 5 Tagen die Woche; insgesamt 27 Urlaubstage pro Jahr

Danke schon mal im vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Für jeden Arbeitstag musst du Urlaub einreichen wenn du an diesem frei machen möchtest. Würdest du also Sonnabend oder Sonntag arbeiten müssen, dann musst du selbstverständlich dafür Urlaub einreichen um zu Hause bleiben zu dürfen.

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#2
 Von 
klaus_u_maus
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für diese superschnelle Antwort.

Folgende Sache: wenn die Feiertage (z.B Weihnachten) auf Montag + Dienstag fallen, ich dann arbeiten muss (laut Plan)
nehme ich dann 6 Tage Urlaub und bekomme 2 Feiertag gutgeschreiben?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nein. Du musst einfach nur Urlaub nehmen. Warum sollte dir etwas gutgeschrieben werden?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Für jeden Arbeitstag musst du Urlaub einreichen wenn du an diesem frei machen möchtest. Würdest du also Sonnabend oder Sonntag arbeiten müssen, dann musst du selbstverständlich dafür Urlaub einreichen um zu Hause bleiben zu dürfen.


Das stimmt so nicht.
Siehe dazu Bundesurlaubsgesetz §3. Zu beantragende Urlaubstage sind Werktage und nicht Sonn- oder Feiertage.

@klaus_u_maus,
Fällt ein Feiertag in den Urlaub, dann wird dafür kein Tag angerechnet. In der Woche wird der Urlaub drumherum beantragt und statt 5 Tagen dürfen nur 4 angerechnet werden.. Da der Arbeitsvertrag sich auf die 5-Tage-Woche bezieht müssten Sie 5 Wochen und 2 Tage frei haben im gesamten Jahr und normalerweise 5 Tage beantragen für eine Woche Urlaub.

Einen BR gibt es nicht? Der wüßte die Antwort.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Das stimmt so nicht.
Siehe dazu Bundesurlaubsgesetz §3. Zu beantragende Urlaubstage sind Werktage und nicht Sonn- oder Feiertage.
Das ist falsch. Das gilt nur wenn an diesem Feiertag sowieso nicht gearbeitet werden müsste.
Die Rechtsprechung ist da ziemlich eindeutig:
http://www.bv-gfgh.de/bag-urteil-urlaub-an-gesetzlichen-feiertagen/

-- Editiert von -Laie- am 10.11.2017 09:21

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