Urlaub nicht gewährt - Möglichkeiten

14. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Scipio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nicht gewährt - Möglichkeiten

Hallo, ich habe ein dringendes Problem betreffend meinen Urlaub. Die Situation: ich arbeite im Einzelhandel und muss dort Ende des Jahres meinen gesamten Urlaub für das darauf folgende Jahr beantragen.
Im Januar fragten mich Freunde ob ich mit ihnen nach Japan verreisen würde. Das endgültige reisedatum stand aber erst etwas später fest. Ich fragte meine Chefin nach urlaubsänderung. Das Problem hierbei ist daß in einer der beantragen Wochen eine Kollegin bereits Urlaub genehmigt bekommen hat die auf der gleichen Position arbeitet wie ich. Meine Chefin sagte daß sie mir deswegen nach ihren vorgaben keinen Urlaub gewähren dürfe, wenn die personal situation es hergeben würde würde sie sich aber das OK von oben holen. Das könne sie mir aber nur kurzfristig (2Wochen vorher) sagen.
Ich habe dann auf Risiko einen Flug gebucht. Als ich sie gestern darauf ansprach lehnte sie ab und sagte ihr wären von oben die Hände gebunden. Kein Wort mehr davon sie würde sich von oben das OK holen. Es handelt sich übrigens um 3 Tage.
Welche Möglichkeiten habe ich meinen Urlaub zu bekommen? Welche Konsequenzen kann es haben wenn ich mich für die Zeit krank melde? Und welche Möglichkeiten gibt es von meiner Seite aus fristlos zu kündigen? Vielen dank für jede hilfreiche Antwort

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von Scipio):
Welche Möglichkeiten habe ich meinen Urlaub zu bekommen?
Vor dem Arbeitsgericht klagen. Die Aussicht auf Erfolg geht aber gegen Null.
Zitat (von Scipio):
Welche Konsequenzen kann es haben wenn ich mich für die Zeit krank melde?
Da kommt dann auch mal gern die Kündigung.
Zitat (von Scipio):
Und welche Möglichkeiten gibt es von meiner Seite aus fristlos zu kündigen?
Rechtlich gesehen keine.



1.: Warum ist deiner Meinung nach der Erfolg gegen Null? Finde die Aussage schon sehr mutig. Der AG muss durchaus genau erklären, warum es dem Betrieb nicht zuzumuten sei, dass sie nicht fahren könne.

2.: Richtig.

3.: Sofern es keine weiteren trifftigen Gründe gibt, kann nicht fristlos gekündigt werden. Allerdings verlaufen sich die meisten fristlosen Kündiungen im Sande, da Schadenersatzansprüch von AG´s selten gesetzlich durchsetzbar sind.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Eine Klage wäre nach meiner Einschätzung jedenfalls eine ziemlich wackelige Angelegenheit: negativ: auf Basis dieser Infos einen Flug fest zu buchen, ist wahrlich riskant. Scipio hätte wegen der ungewöhnlichen Konstellation darauf bestehen müssen, dass diese Frage rechtzeitig geklärt wird. Es geht ja nicht nur um den Urlaub an sich, sondern wohl vor allem um den Schaden, der durch die Versagung droht. Zugunsten: andererseits fällt ein Flug nach Nippon wohl eher unter die außergewöhnlichen Vorfälle , die u.U. auch Abweichungen von Regeln erlauben oder gar erfordern. Und es geht um 3 Tage, die in der FA zu überbrücken gewesen wären. Es kann bei einer Lösung übrigens kaum darum gehen, der Kollegin den für die Zeit gewährten Urlaub zu nehmen. Also in summa schwer einzuschätzen.

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Scipio):
ich arbeite im Einzelhandel und muss dort Ende des Jahres meinen gesamten Urlaub für das darauf folgende Jahr beantragen.
Im Januar fragten mich Freunde ob ich mit ihnen nach Japan verreisen würde. Das endgültige reisedatum stand aber erst etwas später fest. Ich fragte meine Chefin nach urlaubsänderung.


Heißt das, dass bereits Ende des Vorjahres eine komplette Urlaubsplanung eingereicht wurde, die auch bereits genehmigt war, und nun will man den bereits bewilligten Urlaub noch mal ändern?

Wenn ja, dann wurde über den Urlaub bereits verfügt und mit der Genehmigung durch den Arbeitgeber ist alles durch, da sozusagen der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt hat. Einen Anspruch auf Änderung bereits genehmigten Urlaubs von Seiten des Arbeitnehmers gibt es nämlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

@Scipio
Sorry, ich sehe nichts was dir helfen würde. Du selbst bist hier derjenige der Mist gebaut hat.
Dein AG hat sich nichts vorzuwerfen. Ich sehe hier, ausser lieb "bittebitte" zu sagen, keine Möglichkeit den Urlaub anzutreten.

Signatur:

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#6
 Von 
Scipio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die antworten.

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#7
 Von 
Scipio
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die antworten.

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