Urlaub nehmen am Feiertag???

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
belgischepraline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub nehmen am Feiertag???

Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag mit 25h/Woche. Unser Betrieb hat von Mittwoch bis Sonntag geöffnet. Am 2.Weihnachtsfeiertag hatten wir auch geöffnet. Allerdings hatte ich "frei" bzw war auf Abruf zu Hause. Jetzt will mir mein Chef für diesen Tag einen Tag Urlaub abziehen. Ist das Rechtens? Und wie wäre es, wenn ich gearbeitet hätte? Hätte ich mir dann die 5 Arbeitsstunden zusätzlich aufschreiben können, zu meiner geleisteten Arbeitszeit?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus für Eure Antworten!
Peggy M.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eins vorweg, entweder Sie hatten frei oder Sie waren in Rufbereitschaft. Rufbereitschaft muss mit dem Arbeitnehmer vereinbart worden sein. Regelhaft wird man dafür bezahlt.
Wären Sie zur Arbeit gerufen worden, hätte diese bezahlt werden müssen. Genaugenommen hätte der Arbeitgeber mit Ihnen eine Vereinbarung über die Bezahlung von Rufbereitschaft und ggfs. der Arbeitseinsätze treffen müssen.
Zur Frage, siehe Bundesurlaubsgesetz:

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Für gesetzliche Feiertage können einem keine Urlaubstage angerechnet werden.

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#2
 Von 
belgischepraline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Tja, er sagte, er weiss noch nicht, ob er mich braucht. Er würde mich dann anrufen. Geld bekomme ich dafür nicht. Und dann hat er mir auch noch einen Tag Urlaub abgezogen, dafür, dass ich zu Hause sass und gewartet habe, dass mich jemand anruft, sodass ich arbeiten muss und das am 2. Weihnachtsfeiertag! Auch bekomme ich keine Sonntags- und Feiertagszuschläge.
Mit den Urlaubstagen ist auch so ne Sache. Er hatte im Vertrag 15 Arbeitstage vereinbart. Ich wollte das geändert haben auf die gesetzlichen 24 Tage. Da hat er aber kurzerhand mal eben 24 KALENDERTAGE draus gemacht. Hab ich natürlich nicht drauf geachtet. Er machte mich dann selbst darauf aufmerksam, sagte aber, ich könne schon meine 4 Wochen Urlaub machen, wollte es aber nicht mehr schriftlich ändern... alles komisch!

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