Urlaub gestrichen

7. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Urlaub gestrichen

Hallo,

einer Freundin von mir wurde gestern der Urlaub gestrichen. Sie hat am Montag die Genehmigung durch den Stellvertretenden Chef bekommen, da die eigentliche Chefin schon seit 3 Wochen krank ist. Gestern hat sich die Chefin (die ja eigentlich krank ist) per Mail bei meiner Freundin gemeldet und den Urlaub ohne weiteres gestrichen! Zurzeit ist im Betrieb nicht viel los. So das ihre Anwesenheit gar nicht erforderlich ist und nichts dagegen spricht. Wir wollten eigentlich Samstag für 2 Wochen in den Urlaub fahren. Aus der Sicht meiner Freundin ist das reine Schikane. Ist das alles so rechtens?

Danke im voraus.

Gruß
Markus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wenn betriebliche Gründe vorliegen und der Arbeitgeber die Kosten für Umbuchung/Stornierung übernehmen, dann ist das okay. Sonst nicht. Vielleicht mal auf letzteres hinweisen?

wirdwerden

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wenn betriebliche Gründe vorliegen und der Arbeitgeber die Kosten für Umbuchung/Stornierung übernehmen, dann ist das okay. Sonst nicht. Vielleicht mal auf letzteres hinweisen?

wirdwerden

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nein, rechtens ist das nicht.
Wenn deine Freundin mit einer Rücksprache nicht weiterkommt, bleibt aber nur, das Nein durchs Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Wenn ihr schon gebucht habt und Stornokosten enstehen, muss die Firma das zahlen - also ggf. auf den Busch klopfen und Regress ankündigen.
Selbstbeurlaubung wäre "tödlich"; ansonsten gibt es natürlich die obligatorischen Fragen wg. des Kündigungsrisikos in Kleinbetrieben.

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#4
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich weiß nicht was da heute bei rausgekommen ist. Aber man kann doch nicht am Montag den Urlaub genehmigen, man bucht kurzfristig und am Mittwoch wird dann alles gecancelt. Betriebliche Gründe liegen nicht vor. Für ihre Stornokosten kommt dann ja wahrscheinlich ihre Firma auf, aber wer kommt für meine auf? Ich will ja nicht alleine weg fahren ^^ Wir haben getrennt gebucht.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Es kann natürlich was plötzlich dazwischen kommen. Aber, das muss dargelegt werden! Und die weitere Frage ist ja, wann Ihr gebucht habt? Vor der Urlaubsgenehmigung oder nachher?

wirdwerden

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#6
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Montag hat sie ihren Urlaub genehmigt bekommen und ich auch. Darauf hin haben wir direkt Montag Abend gebucht. Samstag sollte es eigentlich schon los gehen :-(



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#7
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber die Chefin die es gecancelt hat, ist ja gar nicht im Büro. Sie hat ja garkeinen Einblick, wie viel zu tun ist. In meinen Augen ist das reine Schikane. Da gönnt der eine dem anderen mal wieder nicht den Dreck unter den Fingernägeln.

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#8
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es irgendein Gesetz, was solche Situationen regelt?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

1. Die Chefin kann auch in Abwesenheit wissen, was anfällt, was zu tun ist. Glaub mir mal einfach, alle Chefs wissen, was in Abwesenheit vorgeht.

2. Es kann doch nicht für alles ein Gesetz geben, wir haben jetzt schon Hunderttausende. Ist doch von mehreren Usern hier geschrieben worden. Wenn ein Grund da ist, der nachgewiesen werden muss, dann kann der genehmigte Urlaub gestrichen werden. Warum fragt die Mitarbeiterin nicht einfach, was Sache ist? Und weist auf die Verpflichtung zum Kostenersatz hin?

Alles andere ist jetzt doch Kaffeesatzleserei.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Wenn betriebliche Gründe vorliegen und der Arbeitgeber die Kosten für Umbuchung/Stornierung übernehmen, dann ist das okay.


Das ist ganz und gar nicht o.k. Vielleicht solltest Du Dich mal mit der einschlägigen Rechtsprechung befassen. Und nach der kann bereits genehmigter Urlaub nicht einfach larifari gestrichen werden.

Blaubär hat es richtig erklärt. Das Problem bleibt die Selbstbeurlaubung. Also lieber per einsweiliger Verfügung die Hilfe des Arbeitsgerichtes in Anspruch nehmen.

quote:

Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?

Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem12

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