Urlaub genehmigt und wieder abgelehnt

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kai1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub genehmigt und wieder abgelehnt

Mir wurde Anfang Dezember vom 22.12.17-3.1.18 Urlaub genehmigt! Um 20.12.17 wurde mir mitgeteilt das dieser urlaub doch nur bis 1.1.18 zu vertreten sei. Da der Urlaub ja schon genehmigt wurde habe ich eine Kopie des Urlaubsantrages per Mail angefordert. Diese Kopie wird mir aber leider verweigert und jedes mal schreibt mein Chef in die email das der er dem Urlaub bis 01.01.2018 bestätigt! Also er weicht immer aus! Bin mir jetzt unsicher wie ich weiter verfahren soll! Hoffe hier kann mir jemand Tips geben!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

WIE wurde er denn genehmigt?

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#2
 Von 
Kai1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem urlaubsantrag und er wurde im urlaubsplan vermerkt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)

Haben Sie gerichtsverwertbare Beweise, dass der Urlaub bis zum 3.1 genehmigt war?
Damit steht und fällt nämlich die ganze Sache ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Kai1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein mittlerweile bestreitet er einen urlaubsantrag bekommen zu haben!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Bei uns ist es so, dass ein Urlaubsantrag elektronisch übermittelt wird und die Bestätigung dann per E-Mail (vom Urlaubstool) kommt. Damit hat jeder einen Nachweis, dass er einen Antrag eingereicht hat (Bestätigungsmail) und wie dieser denn beschieden wurde.

Bei Euch scheint es anders zu laufen; aber wie?! Wenn Dein Urlaub im Urlaubsplan eingetragen war, musst Du ja Kenntnis davon gehabt haben. Hängt der aus? Wird der verschickt?

Wenn im aktuellen Urlaubsplan noch Urlaub von Dir ist (bis zum 1.1.), mach ein Foto davon - das ist ja schon mal ein Beweis, dass Du einen Urlaubsantrag gestellt hast (sonst gäbe es ja keinen Urlaub).

Zitat:
Um 20.12.17 wurde mir mitgeteilt das dieser urlaub doch nur bis 1.1.18 zu vertreten sei.


wie wurde Dir das mitgeteilt? Wenn das beweisbar wäre, hättest Du ja schon mal ein Indiz dafür, dass Du a) einen Urlaubsantrag gestellt hast und b) auf diesem Urlaub über den 1.1.18 beantragt worden ist.

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