Hallo
Ich habe einen Urlaub genehmigt bekommen muss aber vor meinen ersten Urlaubstag Spätschicht machen also bis in den nächsten Tag (meinem ersten Urlaubstag) hinein arbeiten. Ist zwar nur eine Stunde und ein paar Minuten aber soweit mir bekannt Ist fängt der Tag ab 0uhr an. Jetzt muss ich aber dazu sagen ich war arbeitsunfähig und habe am letzten Tag meine AU angerufen welche Dienste ich habe. Meine Kollegin gab mir dann die falschen Dienste da ich zwei Tage später an jeweils zwei Tagen angerufen worden bin warum ich nicht auf der Arbeit bin da ich an einem anderem Standort hätte sein müssen. Dann hat mir mein oberster Chef jetzt neue Dienste am Telefon durch gegeben wo jetzt auch der Spatdienst mit bei ist dem mit dem Urlaub kollidiert.
Ist dies so rechtes? Wenn nein kann man da was machen?
Des weiteren möchte ich noch kurz fragen ob man Urlaubsanträge und die Urlaubsgenehmingung schriftlich machen/haben muss? Bei uns wird das alles mündlich mit dem Vorgesetzen abgesprochen dann trägt der Urlaubsnehmer es im pc in sein eigenes Personalkonto ein und der Chef hakt es dann ggf. ab. Man könnte ja rein theoretisch die Daten wieder raus nehmen lassen und man kriegt dann eine Kündigung weil man nicht zur Arbeit erschienen ist. Ich habe nur ein Foto von meinem urlaubsplan gemacht.wo auch mein Name etc drauf stehen und wo makiert ist wann ich Urlaub habe. Reicht das im Zweifelsfall?
Mfg und danke im vorraus
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Urlaub genehmigt aber trotzdem arbeiten?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Moin
Zu deiner ersten Frage.
Ja, dass ist ok so das du bis 01 Uhr, also in deinen ersten Urlaubstag rein arbeitest.
Da dein letzter Arbeitstag nun mal erst mit Ende deiner Schicht endet und dann erst hast du Urlaub.
Theoretisch könntest du auch um 22 Uhr anfangen und bis 05 Uhr morgens in deinen Urlaub rein arbeiten.
Das Bild würde reichen.
Es kommt drauf an wie die Firma es so handhabt.
Kleinere Firmen machen es eher auf "Handschlag" und fertig
Andere Firmen mit einem Schriftlichen Antrag.
Ist der Urlaub genehmigt, wie du ihn auf dem Urlaubsplan fotografiert hast.
So kann der Betrieb diesen nicht mehr streichen.
Aber du kannst natürlich auch in deine Personalabteilung oder Chef gehen und dir den Urlaub schriftlich bestätigen lassen.
MfG
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