Urlaub für Minusstunden?

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaub für Minusstunden?

Hallo zusammen,

mich würde mal interessiern, ob der Arbeitgeber bei (Zwangs)Minusstunden den Urlaub zum Ausgleich heranziehen darf?
Konkret geht es um meine Lebensgefährtin. Sie arbeitet für einen privaten Träger in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Sie hat dort im Juli vergangen Jahres angefangen. Betriebsbedingt musste sie weniger arbeiten als vorgesehen und "schleppt" seither ca. 120 Minusstunden mit sich rum. Jetzt hat ihre Chefin ihr drei Möglichkeiten zum Abbau angeboten. 1. Weniger Gehalt 2. Einen Tag zusätzlich arbeiten zu kommen 3. Urlaubstage

Mich würde sehr interessiieren was ihr davon haltet...

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

davon halte ich gar nichts,

wie im § 615 BGB nachzulesen ist

und würde deshalb eine 4. Möglichkeit in Erwägung ziehen:

kein "Abbau", da sich nicht abbaufähiges aufgebaut hat

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht beschäftigen
kann, ist es sein Risiko und nicht das Risiko der
Arbeitnehmer.Er kann sein Geschäftsrisiko nich auf die Arbeitnehmer abwälzen.


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