Hallo zusammen,
mich würde mal interessiern, ob der Arbeitgeber bei (Zwangs)Minusstunden den Urlaub zum Ausgleich heranziehen darf?
Konkret geht es um meine Lebensgefährtin. Sie arbeitet für einen privaten Träger in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Sie hat dort im Juli vergangen Jahres angefangen. Betriebsbedingt musste sie weniger arbeiten als vorgesehen und "schleppt" seither ca. 120 Minusstunden mit sich rum. Jetzt hat ihre Chefin ihr drei Möglichkeiten zum Abbau angeboten. 1. Weniger Gehalt 2. Einen Tag zusätzlich arbeiten zu kommen 3. Urlaubstage
Mich würde sehr interessiieren was ihr davon haltet...
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Urlaub für Minusstunden?
22. Januar 2013
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Frage vom 22. Januar 2013 | 16:54
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
Urlaub für Minusstunden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2013 | 17:00
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 59x hilfreich)
davon halte ich gar nichts,
wie im § 615 BGB
nachzulesen ist
und würde deshalb eine 4. Möglichkeit in Erwägung ziehen:
kein "Abbau", da sich nicht abbaufähiges aufgebaut hat
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#2
Antwort vom 23. Januar 2013 | 15:01
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Minusstunden gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht beschäftigen
kann, ist es sein Risiko und nicht das Risiko der
Arbeitnehmer.Er kann sein Geschäftsrisiko nich auf die Arbeitnehmer abwälzen.
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