Urlaub - Vollzeit wechselt zu Teilzeit

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pickles
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub - Vollzeit wechselt zu Teilzeit

erstens bitte entschuldig mein Deutsch!
Ich war tätig bei meinem Arbeitgeber seit Oktober 2016 und hatte 16 Tage Urlaubsanspruch. Ich habe geplant, dass ich eine große Reise im Juli machen würde (damit ich nach 6 Monate voll Anspruch hätte). Mein Arbeitgeber und ich haben Ende Juni diskutiert, dass ich ab August weniger Arbeitsstunden arbeiten würde, weil weniger Bedarf in der Firma gab. Ich habe gesagt, dass alles gut war, aber ich kann erst ab August mit den neuen Arbeitsstunden anfangen, weil ich sowieso schon Kunden in den ersten Paar Wochen Juli hatte und danach Urlaub hatte. Ich habe nichts unterschrieben, nur mündlich diskutiert. Also Ich war in Urlaub und hab erfahren, dass ich den neuen weniger Lohn für Juli bekommen habe, obwohl ich eigentlich meine normale Arbeitsstunden gearbeitet hatte. Mein Chef hat gemeint, da ich weniger Anspruch an Urlaub habe, weil meine Stunden reduziert wurden, habe ich zu viel Urlaub genommen. Der hat kalkuliert, dass ich nur 13 Tage hatte, anstatt 16. Der hat gemeint, dass diese extra Tagen in Juli, an dem ich gearbeitet habe (also mein vorherige Arbeitsstunden), zählt gegen diesen zu viel genommenen Tagen Urlaub. Ich habe das aber nicht vereinbart und dachte, dass ein Arbeitgeber nicht darf, schon geplante und genommene Urlaub Tagen, weg zu nehmen. Vor allem, wenn die neue Arbeitstunden in August anfangen sollte. Ich habe eigentlich in Urlaub gekündigt, weil ich herausgefunden hab, dass ich einen Studentenplatz im Herbst bekommen hab und arbeite jetzt nur bis zum Ende August, aber das mit dem Lohn im Juli war schon gemacht worden, bevor ich gekündigt hab. Also verarschen die mich oder nicht?
Danke im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Die Vereinbarung über die Stundenreduzierung greift also ab August.
Deinen Urlaub genommen hast du aber im Juli - also unter dem 'alten' Urlaubsanspruch.
Insofern kann es da eigentlich keine Probleme und schon gar keine Kürzung geben.
'Weniger Stunden ab August' besagt noch gar nichts hinsichtlich des Urlaubsanspruchs. Da kommt es nicht auf die Wochenstunden an, sondern auf die Verteilung der AZ auf die Woche an - konkret: wenn du an weniger Tagen arbeitest, also z.B. an 4 Tagen statt 5.
Dann gilt ab August ein neuer, verringerter U-Anspruch, nach BGB 16 statt 20 Tage. Wenn du die neue AZ an 5 Tagen erbringst, bleibt sowieso alles beim Alten.
Aber der Firma entsteht überhaupt kein Schaden und dir kein Vorteil: so oder so - es sind immer 4 Wochen Urlaub.

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