Urlaub - Der anspruch kann doch nicht komplett verfallen, oder ?

17. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Urlaubsmuffel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub - Der anspruch kann doch nicht komplett verfallen, oder ?

Kann mann mir den Urlaub nach 4 Monatiger Betriebszugehörigkeit kpl. nach eigener Kündigung streichen, weil ein Anspruch angebl. erst nach 6 Monaten zusteht ? Der anspruch kann doch nicht komplett verfallen, oder ?






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Doch, das ist korrekt. Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6-monatiger Tätigkeitsdauer, falls in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Siehe auch § 5 Bundesurlaubsgesetz.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, es besteht zumindest Anspruch auf 4/12 des gesetzlichen [Mindest-]Jahresurlaubs (= 24 Werktage) insofern tatsächlich 4 Monate der Beschäftigung zusammen gekommen sind. Wenn er nicht gewährt bzw. genommen werden konnte, dann ist er auszuzahlen.

@ ikarus Ich verstehe die Anfrage nicht so. dass der komplette Jahresurlaub 'gestrichen' wurde, sondern dass es auch keine anteiligen Urlaubs[abgeltungs]anspruch hier geben soll.

MfG

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wie venotis.
ggf. ist noch von bedeutung, dass nur für volle monate der anteilige urlaub zu beanspruchen ist.

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@venotis: Du hast natürlich Recht. Anteilig muss der Urlaub natürlich gewährt werden.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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