Uraub am Stück für alleinerziehende

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457219-4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Uraub am Stück für alleinerziehende

Schönen guten Tag.

Ich bin alleinerziehender Vater eines 7 jährigen Sohnes.
Ich arbeite vollzeit via Dienstleister auf 3 Schichten.
Unsere Jahresurlaubsplanung mussten wir schon einreichen.
Von meinen 27 Tagen Urlaubsanspruch wollte ich in den Sommerferien 3 Wochen (15 Arbeitstage) am Stück nehmen.
Laut Dienstleister und dem Betrieb bei dem ich schon fast 3 Jahre eingesetzt bin, dürfe ich nur 12 Tage (d.h. 10 Arbeitstage mit einem Wochenende dazwischen) am Stück nehmen.
Laut meinen Informationen stehen mir aber 3 Wochen als alleinerziehende/r zu !?!

Ist dies so rechtens ???

Mit freundlichem Gruss

Daniel Schött

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb457219-4):
Laut meinen Informationen stehen mir aber 3 Wochen als alleinerziehende/r zu !?!
Woher stammen diese Informationen? Von einer Pflicht einer alleinerziehenden Person 3 Wochen Urlaub am Stück zu gewähren zu müssen habe ich bisher noch nichts gehört.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Laut Dienstleister und dem Betrieb bei dem ich schon fast 3 Jahre eingesetzt bin, dürfe ich nur 12 Tage (d.h. 10 Arbeitstage mit einem Wochenende dazwischen) am Stück nehmen.
Laut meinen Informationen stehen mir aber 3 Wochen als alleinerziehende/r zu !?!

Beide Aussagen sind so nicht haltbar: Weder ist der Betrieb durch irgendwen oder -was gehindert, dir mehr als diese 10 Tag Urlaub zu bewilligen, noch gibt es ein Recht auf 3 Wochen ununterbrochenen Urlaub für Alleinerziehende. Gleichwohl hast du das BUrlG eher auf deiner Seite, weil der Erholungsurlaub eher in einem großen Stück zu realisieren ist. Am Ende ist es eine Sache des Interessenausgleichs zwischen den interessierten Parteien. Zur Not muss ein Richter entscheiden, wenn dir der Urlaub aus nicht stichhaltigen Gründen abgelehnt wird und du die Sache nicht hinnehmen kannst oder willst.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, ganz so eng sehe ich es nicht. Da wird Flexibilität gefordert, nach den Gesetzen ist die Berücksichtigung von sozialen Belangen gefordert. Und, dazu gehört nun mal ein Kind. Nur, ich bin immer der Ansicht gewesen, und bin es auch heute noch, dass man das regeln kann. Nicht mit starren Vorgaben, das ist eben die Aufgabe des Vorgesetzten. Bei uns immer so: wenn keine Einigung möglich ist, dann entscheidet der Chef. Der, der in diesem Jahr zurückstecken muss, der hat im nächsten Jahr freie Wahl. Klappt eigentlich ganz gut.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
ich frage mich immer, wieso eigentlich Arbeitgeber an jeder Ecke Rücksicht auf die privaten Belange der Mitarbeiter nehmen sollen -
Weil das für den Fall hier im BUrlG §7 Absatz 1 so geregelt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hmmm, mal ganz davon abgesehen, dass sicher §7 Abs. 1 BUrlG greift liegt der AG hier eh falsch, denn laut §7 Abs. 2 ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen. Zwingend muss aber der Urlaub 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen - wenn ich richtig rechne, passt das hier auch nicht, wenn nur der Urlaub nur für 12 Kalendertage gewährt wird.

Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht, ob du Alleinerziehend bist oder nicht, dies ist zumindest im BUrlG nicht explizit geregelt. Aber die 12 zusammenhängenden Werktage stehen dir mindestens zu und natürlich darf dir der AG auch mehr gewähren, wenn keine dringende betriebliche Belange entgegen stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von s.soeldner):
Zwingend muss aber der Urlaub 12 aufeinanderfolgende Werktage umfassen - wenn ich richtig rechne, passt das hier auch nicht, wenn nur der Urlaub nur für 12 Kalendertage gewährt wird

Nein, du rechnest nicht richtig! 12 aufeinenderfolgende Werktage sind eben nicht unbedingt 12 Urlaubstage und schon gar nicht nur 12 Kalendertage! Du verwürfelst da fälschlicherweise munter verschiedene Dinge.
Werktage = Montag bis Samstag. Arbeitet man nur an 5 Tagen pro Woche, dann benötigt man halt eben nur 10 Urlaubstage um 12 Werktage, respektive 14 Kalendertage, frei zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

An den TS:

geht es hier nur um die Anzahl der U-Tage oder spielt auch der Zeitraum, in dem der Urlaub genommen werden soll (z.B. Ferien) eine Rolle?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen