Unwiderrufliche Freistellung

27. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)
Unwiderrufliche Freistellung

Hallo an alle,

ich würde gern wissen, ob ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber unter Fortzahlung seines Gehalts unwiderruflich freigestellt wurde (Schließung der Firma), gleichzeitig eine neue Arbeit aufnehmen kann. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben? Benötigt er eine Genehmigung des Arbeitgebers? Muss er auf die Fortzahlung verzichten?

H.

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"Hildegard"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
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#3
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Der gewährte Urlaub fällt in die Freistellung, da die Freistellung auf Monate angelegt ist.

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"Hildegard"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Während des Urlaubs darf ein Arbeitnehmer nicht arbeiten.

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""

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Der gewährte Urlaub fällt in die Freistellung, da die Freistellung auf Monate angelegt ist.


Aber der Urlaubsanspruch wird doch bestimmt keine Monate betragen?

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#6
 Von 
Hildegard P.
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 35x hilfreich)

Nein, natürlich nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man als unwiderruflich Freigestellter, eine neue Arbeitsstelle antretten, aber nicht solange man Urlaub für die Zeit beim alten Arbeitgeber hat. Richtig?

Der Hinweis auf den Link war super und sehr hilfreich, vielen herzlichen Dank :-).

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"Hildegard"

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