Hallo ich wurde während der Probezeit die bis 30.9 ging am 14.9 unfair bewertet worden was Grundlage war für die nun avisierte Kündigung, die mir zugehen soll zum 30.9 und ich sei dann noch bis 15.10 angestellt. Es stellte sich heraus, dass meine Bewegung der Leitungsvertreter allein geschrieben hat, der mit mir eine Schicht gearbeitet hat, mich nicht kennt, keinen befragt hat und alle seine Bewertung nicht teilen. Er hat mir in allen Sozialkompetenzen wie aloyalität, teamwork, kritikfähigkeit... 4-5 gegeben und mein Verhalten gegenüber Vorgesetzten sei nicht immer korrekt. Auf Anfrage könnte die Bewertung nicht begründet werden. Ich habe sie trotz drengen nicht unterschrieben.
Ich habe 2 Fragen:
1. Ist die Kündigung zum 30.9 rechtsgültig wenn in meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während Probezeit drin steht und muss ich dann noch 2 Wochen arbeiten? Ich hätte erwartet, dass sie mich spätestens zum 15.9 per 30.9 kündigen können und ich somit heute fest übernommen bin wenn ich bis heute keine Kündigung habe.
2. Wie kann ich gegen den bewertenden Chef vorgehen und gegen die Bewertung. Kann ich ihn wegen Mobbing oder Verläugnung vertklagen? Würde ich für eine solche Klage einen Anwalt vom Amt beantragen können? Ich kann mir keinen leisten.
Danke für Ihre Hilfe
Unwahre Bewertung Grundlage für Kündigung in der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ich somit heute fest übernommen bin wenn ich bis heute keine Kündigung habe. Falsch - er kann Sie in der Probezeit mit 2 Wochen Frist kündigen, und die Probezeit ist am 30.09. um, nicht heute.
und muss ich dann noch 2 Wochen arbeiten? Natürlich - was dachten Sie denn?
Zitat1. Ist die Kündigung zum 30.9 rechtsgültig wenn in meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während Probezeit drin steht :
Da es noch keine Kündigung gibt, ist die Frage nach einem Vertragsende mit Ablauf des 30.09 eher sinnfrei.
Nach einer Kündigung musst Du noch die vereinbarte Kü-Frist weiterarbeiten, es sei denn, man einigt sich auf eine sofortige Vertragsauflösung.
Zitat2. Wie kann ich gegen den bewertenden Chef vorgehen und gegen die Bewertung. :
Gegen den Bewerter garnicht, gegen die Bewertung z.B. mit einer Gegendarstellung.
Klar, wenn Du mit den Folgen leben kannst.ZitatKann ich ihn wegen Mobbing oder Verläugnung vertklagen? :
Nein, zum einen wäre es Strafrecht zum anderen werden auch Erfolgsaussichten geprüft - und die wären hier Null.ZitatWürde ich für eine solche Klage einen Anwalt vom Amt beantragen können? Ich kann mir keinen leisten. :
Die Probezeit ist dazu gedacht zum einen die Fähigkeiten des MA auszuloten, aber auch um zu sehen, ob der MA ins Team passt, und für den Mitarbeiter ob er dort klarkommt.
Wenn der Vertreter der Leitung der Meinung ist, dass er mit Dir nicht weiterarbeiten möchte, ist das halt so.
Und wie er zu seiner Entscheidung gekommen ist, wirst Du nicht wirklich wissen.
Also mach kein Fass auf, lohnt sich nicht.
Berry
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ZitatKann ich ihn wegen Mobbing oder Verläugnung vertklagen? Würde ich für eine solche Klage einen Anwalt vom Amt beantragen können? Ich kann mir keinen leisten. :
Mir scheint die ein oder andere 4-5 ist nicht ganz unangebracht.
In der Probezeit bedarf es überhaupt keines Grundes für eine Kündigung, will sagen: es muss keiner genannt werden.
Freilich wird es Gründe geben - das können Hardfacts sein, aber eben auch weiche Kriterien - oder gar nur unbestimmte Zweifel, Bauchgefühl ,,,,
Denn dazu ist die Probezeit ja da: auszuprobieren, ob man miteinander kann. Dass das von der einen Seite anders aussehen mag als von der anderen, wird nicht verwundern.
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