Hallo zusammen,
mein Arbeitszeugnis ist "nur" vom Geschäftsführer unterschrieben, aber nicht von meinem direkten Vorgesetzten und auch nicht von der Personalabteilung (Unternehmensgröße ca 150 MA).
Besonders die Unterschrift meines Chefs hätte ich schon gerne darauf.
Habe ich darauf einen Anspruch? So wie ich gelesen habe, sollte derjenige, der das Zeugnis auch ausstellt, es unterschreiben. Mit dem GF hatte ich nur ganz am Rande zu tun.
VG
Christian
Unterschriften Arbeitszeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Es ist durchaus normal, dass der direkte Vorgesetzte die Bewertung macht, die Personalabteilung das Zeugnis in Form bringt und der Zeichnungsberechtigte das unterschreibt.
Dass es durchaus normal ist, kann sein. Meine Frage hast du allerdings leider nicht beantwortet.
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Hallo Christian,
Wer hat denn das Zeugniss erstellt?
Was willst du denn mit der Unterschrift der Personalabteilung?
Wieviele sind das - sollen die alle Unterschreiben?
Normalerweise sagt man: Wer das Zeugnis erstellt, muss es auch unterschreiben.
gruß charly
Hi Charly,
danke für deine Antwort. Bewertet wurde ich von meinem direkten Vorgesetzten. Personalabteilung habe ich nur der Vollständigkeit erwähnt. Oftmals ist auf Zeugnissen auch davon eine Unterschrift zu finden. Darum geht es mir aber nicht. Sondern um die Unterschrift meines direkten Vorgesetzten, von dem ich auch beurteilt wurde.
Die Frage ist recht eindeutig - gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder nicht?
VG
Andi
Nein.
wirdwerden
Zitat:Die Frage ist recht eindeutig - gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder nicht?
Nein, gibt es nicht.
Zitat:So wie ich gelesen habe, sollte derjenige, der das Zeugnis auch ausstellt, es unterschreiben.
Das ist im Prinzip richtig.
Allerdings kommt in der arbeitsrechtlichen Praxis eigentlich nur das Gegenteil vor: Nämlich dass die Unterschrift des Geschäftsführers fehlt und das Zeugnis "nur" vom direkten Vorgesetzen unterschrieben ist.
Je höher der Unterschreibende in der Firmenhirearchie steht, desto mehr Wertschätzung bringt das zum Ausdruck. Ist das Zeugnis daher "nur" von einem Vorgesetzten der tieferen Leitungsebene unterschrieben, dann wertet das ein Zeugnis ab ("der Arbeitnehmer ist der Geschäftsleitung nicht wichtig genug gewesen"). Es gibt daher mehrere Urteile, wo Arbeitnehmer die Unterschrift des Geschäftsführers erfolgreich eingeklagt haben, weil sie mit der Unterschrift "nur" des direkten Vorgesetzten nicht zufrieden waren. Für den umgekehrten Fall wäre mir da nichts bekannt.
Danke euch für die Antworten. Dann weiß ich Bescheid.
Zitat:Habe ich darauf einen Anspruch?
Wäre mir neu.
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