Nun möchte ich nur eine Frage in dieses Forum stellen.
Mein Arbeitgeber ist seit März mit meinem kompletten Lohn in Verzug,und wurde vom Arbeitsgericht entsprechend zur Zahlung zuzüglich Abfindung verurteilt....
Bis heute hat er immer noch nicht bezahlt.
Nein er fährt erst mal in Urlaub,und ich werde das Vollstreckungsverfahren einleiten.
Nun meine Frage; Ist in diesem Falle ist strafrechtlich gesehen auch eine Unterschlagung gegeben.Liege ich hier richtig?
Reinhard Baust
Unterschlagung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Guten Tag!
Ich möchte sagen, dass dies keine Unterschlagung ist.Hier schuldet er Ihnen "lediglich" den vereinbarten Lohn + Abfindung.
Mit der Vollstreckung sind Sie aber auf dem richtigen Weg.Lassen Sie sich das Urteil vom Arbeitsgericht als vollstreckbare Ausferigung(Titel) ausstellen.Das geht ganz unkompliziert, wenn Sie noch die Bankverbindung ihres Arbeitgebers haben, können Sie das Konto pfänden lassen.So haben Sie ganz schnell ihr Geld und haben Ihren Chef wenigstens noch einmal geärgert!
Beim zuständigen Gericht bekommen Sie die Adressen der zuständigen Gerichtsvollzieher.
Achten Sie bitte darauf das im Titel auch die Summe aufgeführt ist, die Ihnen der AG schuldet, so hat es der GV leichter und alles geht schneller.
Viel Erfolg!
quote:
Ist in diesem Falle ist strafrechtlich gesehen auch eine Unterschlagung gegeben.Liege ich hier richtig?
Nein, da liegst Du falsch. Eine Straftat liegt nicht vor.
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Da der AG "nur" Geld schuldet welches nie in Ihrem Eigentum stand, kann eine strafrechtliche Unterschlagung nicht vorliegen.
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