Kann sich eigentlich ein Schüler einer Fachoberschule für unterrichtsfreie Zeit vor der Zeugnisausgabe arbeitslos melden? Die Anwartschaftszeit ist durch eine abgeschlossene Ausbildung erfüllt. Oder ist das nicht mögich, weil der Schüler ja noch bei der Schule "eingeschrieben" ist, bis das Zeugnis ausgestellt wird?
Ich finde dazu leider überhaupt keine Informationen und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Unterrichtsfreie Zeit - arbeitslos melden?
9. August 2008
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Frage vom 9. August 2008 | 10:53
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 14x hilfreich)
Unterrichtsfreie Zeit - arbeitslos melden?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. August 2008 | 11:04
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Das Thema wäre dann entweder Schulrecht oder Sozialrecht (vielleicht auch ein bisschen von beiden), aber Arbeitsrecht ist es nicht.
Für Sozialrecht gibts hier ein extra Forum.
#2
Antwort vom 9. August 2008 | 12:41
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 14x hilfreich)
habe ich auch schon gemerkt. der gesamtfall stammt aus dem arbeitsrecht, daher mein denkfehler.
nur hilft mir der hinweis leider nicht weiter, da ich es nicht verschieben kann...
-- Editiert von mavina am 09.08.2008 12:42:30
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. August 2008 | 13:22
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Na den thread ins andere Forum zu kopieren dürfte doch aber kein Problem sein. Hier gibts halt keine Moderatoren.
#4
Antwort vom 9. August 2008 | 13:58
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 14x hilfreich)
ok, dann mache ich das mal und das hier wäre dann geschlossen.
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