Unsittliche Berührungen und Kommentare am Arbeitspaltz - Schon sexuelle Belästigung ?

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497556-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unsittliche Berührungen und Kommentare am Arbeitspaltz - Schon sexuelle Belästigung ?

Angenommen Arbeitnehmerin X, wird vom Kollegen Y immer mittels aufdringlicher Sprüche (wow, du siehst heute aber sexy aus.Hattest du etwa ein Date? oder auf die Aussage "reicht man dir den kleinen Finger nimmst du direkt den ganzen arm " ein: nein ich will mehr von dir als deinen Arm ; als Antwort zu bekommen ) darauf folgen Pfiffe und Luftküsschen so wie Blicke die schreien zieh dich aus ! Desweiteren folgen Berührungen an der Hüfte mittels kitzeln oder kleine Stiche in die Taille. Aber auch ungewollte Nackenmassagen sind vorgekommen. Außerdem will Arbeitgeber Z (mit AN Y Verwandt) AN X und Y zusammen bringen. Spricht davon wie sehr Y von X schwärmt. Eines Tages kommt ans Licht das AN Y bei nicht bestehen der Studienprüfung wieder in sein Heimatland muss und so erhält X das Angebot von Z, Y (vermutlich gegen Entlohnung ) zu heiraten. X fühlt sich sowohl von Y, als auch vom Z belästigt und sucht ein klärendes Gespräch. Auch nach wiederholter Bitte besagte Kommentare zu unterlassen wird X weiter belässtigt.
Als Zeugen kommen die Kollegen in Frage die sich aber (aus Angst um Konsequenzen) Unparteiisch bleiben wollen.
Welche Rechte hat X nun? Und wie sollte weiter Verfahren werden?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Das ist sexuelle Belästigung.
Als erstes: Dokumentation der Übergriffe.
Dann Aufforderung an den AG, Maßnahmen zur Beendigung der Belästigung zu ergreifen.
Wenn daraufhin nichts passiert, muss man weitersehen - das kann die Klage sein, das kann auch Verweigerung der Arbeitsleistung sein, aber es wird sicher kaum ohne Rechtsbeistand zu machen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Einschlägig ist übrigens das AGG. Also bitte unbedingt lesen, zumal dort auch beschrieben steht, welche Möglichkeiten es gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Vor allem solltest Du Dir auf KEINEN Fall etwas gefallen lassen, was Du nicht möchtest. Wenn Dich Y unangemessen berührt (was wohl so ziemlich alles ist außer "Hand geben"): Deutlich und lautstark distanzieren und ihn in seine Grenzen weißen. Auch auf verbale Übergriffe würde ich ggf. so reagieren.

Wenn er nicht aufhört bzw. bei Wiederholung: Sofort Vorgesetzten einschalten und sich beschweren. Dein Vorgesetzter hat die Pflicht, in solchen Fällen einzugreifen und das zu unterbinden.

Wie groß ist die Firma?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Eindeutig sexuelle Übergriffe.

Zitat:
Desweiteren folgen Berührungen an der Hüfte mittels kitzeln oder kleine Stiche in die Taille.


Auch ohne den Rest wären diese Berührungen am Arbeitsplatz völlig unangemessen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go497556-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um einen sehr kleinen Gastro Betrieb <30 AN.
Danke für eure Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Gastrobetrieb also. Das trägt nur insofern zur Erhellung bei, als weibliche Bedienungen in zu vielen Gaststätten von Seiten der Gäste als Objekte sexueller Avancen behandelt werden und die GL dergleichen geflissentlich ignoriert. Da wundert es nicht wirklich, dass die GL auch bei Übergriffen von AN gegenüber Frauen im Betrieb sich blind stellt.
Offenbar ist die komplette #meetoo-Debatte an bestimmten Teilen der Bevölkerung vollkommen vorbei gegangen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.751 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen