Unfall m. Firmenfahrzeug-Kosten vom Lohn abziehbar

13. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)
Unfall m. Firmenfahrzeug-Kosten vom Lohn abziehbar

hallo,
folgendes Problem:
habe mit Firmenwagen, den ich unerlaubterweise privat genutzt habe, kleinen parkrempler verursacht.
nun will chef die kosten von meinem lohn abziehen.
darf er das oder muss er mir die möglichkeit geben, das ich den schaden über meine haftpflichtversicherung regulieren lasse?
vielen dank für eure hilfe im voraus!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Hast Du denn eine Privathaftpflichtversicherung, die so etwas machen würde ?



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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
das darf der Chef wohl! Selbst eine Privathaftpflicht in der Berufshaftpflicht mitversichert wäre, würde für den Schaden nicht aufkommen! Die Nutzung war nicht erlaubt.

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#3
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)

was wäre, wenn der AN die private fahrt ( zu einem baumarkt, wo er sich auch nach neuen arbeitsmaterialien umgeschaut hat und dann, wo AN schonmal da war, etwas für den privaten gebrauch gekauft hat)mit beruflichen interessen verbunden hat?

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38322 Beiträge, 13977x hilfreich)

Da schaust Du in Deinen Arbeitsvertrag, und schon weisst Du es.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)

Dazu steht im AV rein garnichts.
und nun?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
was wäre, wenn der AN die private fahrt ( zu einem baumarkt, wo er sich auch nach neuen arbeitsmaterialien umgeschaut hat und dann, wo AN schonmal da war, etwas für den privaten gebrauch gekauft hat)mit beruflichen interessen verbunden hat?


Das dürfte Ihnen niemand abnehmen. Bei solchen Behauptungen verfängt man sich viel zu leicht in Widersprüche. Allein der eine Satz ist schon in sich widersprüchlich. Da schreiben Sie zum einen von einer privaten Fahrt und wollen dann aber nur rein zufällig nur privates eingekauft haben. Nein, die Fahrt dürfte wohl ursprünglich privat veranlasst gewesen sein und darauf dürfte es ankommen.

Sich um den Ersatz des Schadens rummogeln zu wollen, bringt mehr Ärger als den Schaden zu ersetzen. Damit setzen Sie Ihr Arbeitsverhältnis erst recht auf's Spiel.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
madness666
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 47x hilfreich)

Tja, das Arbeitsverhältnis besteht, ohne Angabe von Gründen, eh nicht mehr, mir ist zum 27.05.2011 gekündigt worden.
Wobei ich dem Chef schon am tag des Unfalls telefonisch mitgeteilt habe, das ich dort in erster Linie aus beruflichen Gründen war und der private einkauf rein zufällig zustande kam,diesen sachverhalt bestreitet aber der chef.
das ich das hier im forum nicht so geschrieben habe, bitte ich zu entschuldigen.

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