Unentschuldigtes Fehlen = fristl. Kündigung?

27. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wiesn_madl
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Unentschuldigtes Fehlen = fristl. Kündigung?

Hallo,

wir haben im Betrieb seit 01.04.10 eine Arbeitnehmerin eingestellt. In der ersten Woche habe ich Ihr den Arbeitsvertrag mitgegeben und sie gebeten Lohnsteuerkarte etc vorzulegen. Dies hat sich ewig rausgezögert. Bis heute habe ich weder den Arbeitsvertrag zurück erhalten noch irgendwelche Unterlagen zur Lohnabrechnung.

Vor zwei Wochen (Freitag) schrieb Sie morgens eine SMS (!), dass sie später kommt, da sie zum Arzt geht. Bis zum Nachmittag erschien sie jedoch nicht. Auch nach mehrmaligen Anrufversuchen, ging sie nicht ans Telefon. Irgendwann rief sie dann doch an und meinte, sie wäre bis Donnerstag krankgeschrieben.

Nun erschien sie letzten Freitag bis heute nicht am Arbeitsplatz. Sie hat sich nicht gemeldet, auf Anrufe reagiert sie nicht.

Kann sie nun fristlos gekündigt werden?!? Oder muss sie erst abgemahnt werden?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Gruß
Wiesn_madl



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Nun ja, irgendwas stimmt da nicht. Kein Arbeitsvertrag unterschrieben, okay, der kann auch mündlich zustande gekommen sein. Ich würde ihr fristlos kündigen, hilfsweise fristgerecht. Würde die Zeit der Anwesenheit abrechnen, denn einen gelben Zettel hat sie Dir ja wohl nicht geschickt? Steuerklasse VI ist in Ermangelung aller Angaben wohl dann die richtige. Vielleicht mal mit Krankenkasse in Verbindung setzen, die müssten ja mehr wissen.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es wird ja wohl probezeit vereinbart worden sein, nehme ich an. da ist die trennung ohnehin kein problem. für die 'fristlose' sehe ich nicht wirklich eine grundlage, weil die einen triftigen grund vorsieht, der die zusammenarbeit von jetzt auf gleich unmöglich macht.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
Wiesn_madl
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die bisherigen Antworten!

Nein, einen Krankenschein haben wir bis heute nicht erhalten.

Ja, es ist eine Probezeit vereinbart worden.

Naja, die Zusammenarbeit unmöglich macht doch schon allein das Nichterscheinen der Dame, oder? Sie kommt ja einfach nicht mehr.

Gruß
Wiesn_madl

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Noch mehr das fehlende Einreichen der Unterlagen. Der Arbeitgeber weiss ja nicht einmal, ob er die Dame überhaupt beschäftigen kann/darf. Keine Unterlagen, nichts. Also, fristlos raus, hilfsweise fristgerecht und Zahlungseinstellung ab Tag des unentschuldigten Fehlens.

wirdwerden

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