Hallo liebe Leute,
Ich komme aus einem Nicht-EU Land und wohne seit 2005 in Deutschland. Bis jetzt besaß ich ein Aufenthaltstitel als Studentin. Vor paar Wochen wurde mir ein Aufenthaltstitel auf der Grundlage des § 29 i.V.m.§30 Abs.a AufenthG
erteilt.(Mein Mann studiert in Deutschland) Ich habe aber noch keine unbeschränkte Arbeitserlaubnis.( ich habe mein Studium in Deurschland abgeschlossen und zwar darf ich arebiten, aber nur dann,wenn ich eine meiner Qualifikation angemessener Arbeitsstelle find und die Agentur der Arbeit dies zustimmt).
Die Ausländerbehörde sagte mir, dass ich eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis in drei Jahre (nach dem ich aufgrund des o.g. Gesetzes mein Titel gewechselt habe)bekomme. Da ich aber seit 2005 ein Aufenthaltstitle besitze, wird mir von diesen 7 Jahren 2 Jahre anerkannt, also d.h. ich muss nur noch 1 jahr warten bis ich unbeschränkt arbeiten darf. Auserdem war ich während meiner Studienzeit 1 Jahr sozilaversicherungspflichtig beschäftigt. Heißt das nicht, dass dieses Jahr (wenn ich SV-Beiträge zahlte)auch irgendwie mitgezählt wird? Hilft mir das nicht,die Wartezeit zu verkürzen?
Ich danke euch im voraus
LG Marilu
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Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Ausländer
27. Juli 2012
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juli 2012 | 00:14
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für Ausländer
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#1
Antwort vom 27. Juli 2012 | 01:01
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo marilu84 ,
Dein Thema wäre besser aufgehoben in Punkt Ausländerrecht,
hier im Forum.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 27. Juli 2012 | 01:34
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Hallo edy
Als ich vor paar Tagen eine Frage zum Arbeitsrecht für Ausländer im Bereich Ausländerrecht gestellt habe, würde mir empfohlen die Frage im Punkt Arbeitsrecht zu posten.
LG
Marilu
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