Unangewiesene Überstunden durch Unterschrift auf Stundenzettel akzeptiert ?

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)
Unangewiesene Überstunden durch Unterschrift auf Stundenzettel akzeptiert ?

Hallo,
in vielen Branchen dürfte es üblich sein, angefangene Arbeiten erst zu Ende zu machen, bevor man Feierabend macht. Das beste Beispiel dürfte vielleicht der Kraftfahrer sein, der sein Fahrzeug erst noch in die Firma fährt,obwohl seine vertraglichen 8h Arbeitszeit rum sind. Im Grunde wären das dann ja "unaufgeforderte Überstunden". Das mögen am Tag vielleicht nur 10-15min sein, läppert sich aber über den Monat doch ganz schön zusammen. Das ist bei uns in der Firma ebenso, ich hab auf diese Art in 3 Monaten fast 20 Überstunden zusammenbekommen.
Da wir keine elektronische Zeiterfassung haben, hält jeder Mitarbeiter seine Arbeitszeiten in einer Exceltabelle fest, in der auch die "Plus-Stunden" automatisch errechnet werden (aus Differenz aus tatsächlicher Arbeitzeit zur Arbeitszeit laut Vertrag). Dieser Zettel wird dann ausgedruckt und vom Chef unterschrieben, bevor das Lohnbüro ihn bekommt. D.h. der Chef weiß definitv, dass Mitarbeiter länger arbeiten, als sie müssten und hätte somit streng genommen auch eine Art Vetomöglichkeit. Könnte er sich rechtlich gesehen trotzdem irgendwann weigern, die nicht angeordneten Überstunden zu vergüten bzw durch Freizeit auszugleichen ?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17375 Beiträge, 6468x hilfreich)

/// Könnte er sich ...

Die Möglichkeitsform ... Erstmal hat er ja unterschrieben.
Über ungelegte Eier zu brüten erscheint wohl eher unergiebig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Wickler):
Könnte er sich rechtlich gesehen trotzdem irgendwann weigern, die nicht angeordneten Überstunden zu vergüten bzw durch Freizeit auszugleichen ?

Kann man.
Können kann man nämlich vieles - ob es sinnvoll, legal oder gar erfolgreich wäre, steht auf einem anderen Blatt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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