Umzug zum Partner Sperre??

29. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
T.Becker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug zum Partner Sperre??

Ja.ich möchte meinen Arbeitsplatz kündigen.(Leider)Der Weg ist zu weit sonst würde ich es nicht tun.Lese oft das es keine Sperre vom Arbeitsamt gibt, wenn man zusammen gelebt hat.Haben wir aber nicht.Wir wollen erst zusammen ziehen.Auserdem zieht auch meine Mutter in eine Anlage für Betreutes Wohnen und ist auf meine Hilfe angewiesen.
Wie sieht es nun mit einer Sperrzeit aus??
Wer kann mir weiterhelfen??
Ich möchte nicht kündigen,aber der Arbeitgeber mir auch nicht.
Was nun??

Danke für die Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Monika1969
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 0x hilfreich)

Versuch mal schlau daraus zu werden!

BSG: Keine Sperrzeit des Arbeitslosengelds bei Eigenkündigung wegen Umzug mit nichtehelichem Lebenspartner
Ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsstelle kündigt, um mit seinem Lebenspartner umzuziehen, hat zukünftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an. Das hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts gestern in einem Grundsatzurteil entschieden (Urteil vom 17.10.2002, Az. B 7 AL 96/00 R ). Der Senat gab damit seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der in keinem Fall ein wichtiger Grund gemäß § 119 Abs. 1 AFG (jetzt § 144 Abs. 1 SGB III ) anerkannt werden konnte, wenn eine Beschäftigungsaufgabe zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer eheähnlichen Gemeinschaft erfolgte.


SG Dortmund: Umzug zum Lebenspartner kein wichtiger Kündigungsgrund
Wer seinen Job kündigt, um zum Partner in eine andere Stadt zu ziehen, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund am 17.04.2003. Das Gericht wies damit die Klage eines Berliner Trockenbauers ab, der zu seiner Freundin nach Dortmund gezogen war. (Az.: S 5 AL 172/02 )

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